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Wie bereits Ende des vergangenen Jahres berichtet, haben die bisherigen Grundsteuerbescheide mit dem Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit verloren und sind seit dem 01.01.2025 aufgehoben. Eine Zusendung von Abmeldebescheiden erfolgt nicht, da die bisherigen Veranlagungen nach § 266 (4) Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz GrStRefG) vom 26.11.2019 automatisch ihre Gültigkeit verlieren.