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Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Öffentliche Auslegung

Aktuelle Beteiligungen - öffentliche Auslegungen

Auf diesen Seiten haben Sie im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung als Bürger, Betroffener, Planungsinteressierter oder Träger öffentlicher Belange die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, sich durch Ihre Anregungen aktiv in den Planungsprozess mit einzubringen.

Die derzeit bei der Stadt Ludwigsfelde gemäß § 3 (1) oder § 3 (2) BauGB zur Einsicht bereitliegenden Bauleitpläne finden Sie im Geoportal der Stadt Ludwigsfelde: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php

Hausanschrift

Stadtverwaltung Ludwigsfelde
Bauleitplanung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

03378 - 827 216
bauleitplanung@ludwigsfelde.de

Aktuelle Auslegungen

3. Änderung des Bebauungsplans ``Brandenburg Park``

gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Brandenburg Park“ der Stadt Ludwigsfelde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ludwigsfelde hat am 14.02.2023 den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Brandenburg Park“ der Stadt Ludwigsfelde gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit seiner Begründung inklusive Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslage bestimmt.

Die genannten Unterlagen liegen

vom 01. März 2023 bis einschließlich 14. April 2023

im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, in 14974 Ludwigsfelde zu folgenden Zeiten aus:

Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zudem sind die Unterlagen im Geoportal der Stadt Ludwigsfelde unter: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb abrufbar.

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse:
bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.

Ausbaustrecke Berlin-Dresden, 2. Ausbaustufe

Bekanntmachung

über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben

„Ausbaustrecke Berlin-Dresden, 2. Baustufe, Bahnübergangsersatzmaßnahme der Landesstraße L791, Thomas-Müntzer-Straße“ im Bahn-km 33,820 der Strecke 6135 Berlin Südkreuz-Elsterwerda in der Stadt Zossen im Landkreis Teltow-Fläming sowie einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Kohärenzsicherungs- und Ersatzmaßnahmen in den Gemarkungen Dabendorf, Lindenbrück, Wünsdorf und Zossen der Stadt Zossen, in der Gemarkung Genshagen der Stadt Ludwigsfelde, der Gemarkung Märkisch Wilmersdorf der Stadt Trebbin, in der Gemarkung Horstwalde der Stadt Baruth/Mark, in der Gemarkung Alexanderdorf der Gemeinde Am Mellensee im Landkreis Teltow-Fläming und in der Gemarkung Salzbrunn der Stadt Beelitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Bundesland Brandenburg

(Geschäftszeichen: 511ppa/060-2300#005)

Gegenstand des Bauvorhabens ist der Ersatz des Bahnüberganges der Landesstraße L791, Thomas-Müntzer-Straße im Bahn-km 33,820 der Strecke 6135 Berlin Südkreuz-Elsterwerda in der Stadt Zossen durch eine niveaufreie Straßenüberführung. Das Bauvorhaben beinhaltet im Wesentlichen den Rückbau des technisch gesicherten Bahnüberganges, den Neubau einer Straßenbrücke über die Bahnanlagen in einer zum Bahnübergang nach Süden verschobenen Lage, die Änderung der Landesstraße L791 zur Anbindung an die neue Straßenbrücke, den Neubau von Straßendämmen und einer Stützwand, den Bau einer Anliegerstraße, den Bau eines Wirtschaftsweges, den Bau von Anlagen zur Entwässerung der Straßenbrücke und der Fahrbahnen, den Neubau der Straßenbeleuchtung und landschaftspflegerische Schutz-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, vom 26.10.2022 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten Zossen, Ludwigsfelde, Trebbin, Baruth/Mark, Beelitz und der Gemeinde Am Mellensee beansprucht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird durchgeführt.

Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt.

Das sind insbesondere folgende Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 01
  • UVP-Bericht, Planunterlage Nr. 13
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts, des Bestands- und Konfliktplans sowie des Maßnahmenplans, Planunterlage Nr. 14
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung, Planunterlage Nr. 15
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Planunterlage Nr. 16
  • Untersuchung zu betriebsbedingten und baubedingten Schallimmissionen (Baulärm), Planunterlage Nr. 17
  • Untersuchung zu betriebsbedingten und baubedingten Erschütterungsimmissionen, Planunterlage Nr. 18
  • Unterlage zur Regelung wasserrechtlicher Sachverhalte, Planunterlage Nr. 19
  • Fachbeitrag nach EU-Wasserrahmenrichtlinie, Planunterlage Nr. 20
  • Hydrologisches Gutachten, Planunterlage Nr. 21
  • Verschattungsgutachten, Planunterlage Nr. 24

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen liegt in der Zeit vom 28.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023 in der Stadtverwaltung der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 03, 14974 Ludwigsfelde, Im Foyer während der folgenden Zeiten

am Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
am Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
am Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
am Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

 

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zeitgleich werden diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen auch auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes https://www.eba.bund.de/anhoerungsverfahren   zugänglich gemacht.

  1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 27.04.2023 - beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, Steglitzer Damm 117,12169 Berlin, oder bei der oben genannten Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

  1. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
  2. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgebebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt anstelle einer mündlichen Erörterung eine Online-Konsultation durchführen (§ 5 Abs. 1, 2 PlanSiG). Findet ein Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation statt, werden diese ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

  1. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  2. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  3. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  4. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
  5. Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 19 Abs. 2 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient.
  6. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise.
  7. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Auslegung der Unterlagen in den Gemeinden auch im UVP-Portal https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht.