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Die Stadtverordnetenversammlung ist dem Vorschlag der Stadtverwaltung gefolgt und hat in ihrer letzten Sitzung des Jahres die Hebesatzsatzung auf Grundlage eigener Berechnungen zum 01.01.2025 beschlossen. Die von der Stadt ermittelten Hebesätze liegen dabei unter den Werten des Transparenzregisters des Landes Brandenburg, das am im November 2024 veröffentlicht wurde.
„Mit unseren Hebesätzen liegen wir unter den vorgegebenen Werten des Landes Brandenburg. Dennoch kann es durch die Neubewertung der Grundstücke dazu kommen, dass einige Eigentümer zukünftig mehr Grundsteuer zahlen müssen als bisher. Umgekehrt wird es auch Fälle geben, in denen die Belastung sinkt. Wichtig ist, dass wir die sogenannte Aufkommensneutralität einhalten: Die Stadt generiert im Vergleich zu den bisherigen Hebesätzen keine Mehreinnahmen“, erklärt Bürgermeister Andreas Igel die Anpassung.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Erträge der Stadt aus der Grundsteuer insgesamt nicht höher ausfallen dürfen als zuvor. Obwohl die Gesamtbelastung stabil bleibt, kann es für einzelne Eigentümer zu Veränderungen kommen.
Die neuen Hebesätze der Stadt Ludwigsfelde lauten:
Zum Vergleich: Das Hebesatzregister des Landes Brandenburg weist für Ludwigsfelde Werte von 240 (Grundsteuer A) und 330 (Grundsteuer B) aus. Die von der Stadt festgelegten Hebesätze liegen somit darunter.
Warum müssen die Hebesätze angepasst werden?
Die Anpassung der Hebesätze geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherigen Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer genutzt wurden, veraltet und verfassungswidrig sind.
Das darauffolgende Grundsteuer-Reformgesetz wurde 2019 vom Bundestag beschlossen und tritt ab 2025 in Kraft. Ziel der Reform ist es, eine verfassungskonforme Berechnung der Grundsteuer sicherzustellen. Dabei basiert das sogenannte Bundesmodell, das in Brandenburg angewendet wird, auf Faktoren wie Bodenrichtwert, Immobilienfläche, Nettokaltmiete und Alter des Hauses.
Durch die Anpassung der Hebesätze unterhalb des Hebesatzregisters sorgt die Stadt Ludwigsfelde für eine Entlastung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Zudem bietet die neue Satzung eine rechtssichere Grundlage für die Grundsteuererhebung, wodurch unrechtmäßig hohe Belastungen vermieden werden.
„Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist für uns als Kommune eine große Herausforderung, aber auch eine Notwendigkeit, um Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Mit den neuen Hebesätzen bleiben wir unter den landesweit ermittelten Werten und sorgen dafür, dass die Belastung für unsere Bürgerinnen und Bürger im Rahmen bleibt“, erklärt Kämmerer Tobias Kaminski.
Was sollten Grundstückseigentümer beachten?
Die Stadt Ludwigsfelde bittet alle Grundstückseigentümer, die einen Dauerauftrag für die Grundsteuer eingerichtet haben, diesen vorübergehend auszusetzen, bis der neue Steuerbescheid vorliegt. Bestehende SEPA-Lastschriften bleiben weiterhin gültig. Sollten Fehler in den Messbeträgen des Finanzamtes auftreten, müssen diese direkt dort korrigiert werden, da die Stadt die Angaben des Finanzamtes übernehmen muss.