Die Stadt Ludwigsfelde ist gesetzlich verpflichtet, Fundsachen entgegenzunehmen, zu erhalten und zu verwahren. Da auch Tiere dem Fundrecht unterliegen, hat der Finder mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige, die Möglichkeit auf Eigentum an dem Fundtier.
"Fundtiere sind aufgegriffene entlaufende, verwirrte bzw. verloren gegangene Tiere oder Tiere, die vielleicht nur auf "Entdeckungstour" gegangen sind und deren Besitzer zunächst meist unbekannt sind."
Aufgrund der bestehenden Gesetzgebung unterliegen sie dem Fundrecht, wenn der Finder das Tier in Besitz genommen hat. Der Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen, wenn ein Empfangsberechtigter sein Recht angemeldet hat oder der Finder auf sein Recht verzichtet.
In diesem Zusammenhang appellieren wir an alle Haustierhalterinnen und -halter, ihre Tiere mit einem Chip in ihrer Tierarztpraxis kennzeichnen und bei einer der bekannten Organisationen registrieren zu lassen.
Hinweis zu Tieren
Die Einrichtung "Josefs Tierpension" ist unter anderem ein Tierheim für Fundtiere. Nähere Informationen finden Sie hier. Für den Tierschutz und die Tierschutz-Hundeverordnung ist der Landkreis Teltow-Fläming zuständig. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.