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Zulassung per i-Kfz

Dienstag, 14.11.2017

Neuer Internet-Service auf www.teltow-flaeming.de

Ab sofort können Kraftfahrzeuge auch in TF online außer Betrieb gesetzt oder wieder zugelassen werden.

Ein Link zur Anwendung i-Kfz wurde dafür auf der Homepage des Landkreises Teltow-Fläming in das Dienstleistungsportal „Was erledige ich wo“ eingebunden. Der Nutzer wird Schritt für Schritt durch den Vorgang geleitet.

Wie kann man i-Kfz nutzen?

Um den neuen Service nutzen zu können, muss der Fahrzeughalter im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sein und über ein zertifiziertes Lesegerät verfügen.  Auf seinem PC oder mobilen Endgerät muss zudem die kostenfreie "AusweisApp2" installiert und gestartet sein.

Für welche Fahrzeuge ist i-Kfz geeignet?

Es können nur Fahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Sie verfügen über die erforderlichen neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes.

Ein Fahrzeug kann nur dann online wieder zugelassen werden, wenn es sich um denselben Halter handelt, der Zulassungsbezirk nicht gewechselt wurde und die Kennzeichen bei Außerbetriebsetzung reserviert wurden.

Weitere Informationen

Die Anwendung i-Kfz zur internetbasierten Fahrzeugzulassung entstand im Rahmen eines E-Government-Projekts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Hinweise zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion sind auf der Internetseite www.ausweisapp.bund.de veröffentlicht.