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Die Stadt hebt die seit dem Jahr 2024 geltende vorübergehende Aussetzung der jährlichen Einkommensprüfung für Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung auf. Ab sofort wird die Einkommensprüfung wieder regelmäßig durchgeführt, um die Höhe der Elternbeiträge auf Grundlage der aktuellen Einkommensverhältnisse festzusetzen.
Alle Personensorgeberechtigten werden aufgefordert, bis zum 30. Juni 2026 die erforderlichen Einkommensnachweise beim Fachdienst Kindertagesbetreuung einzureichen.
Hierzu zählen insbesondere Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen sowie weitere geeignete Unterlagen zur Ermittlung des maßgeblichen Jahreshaushaltseinkommens. Die Aufforderung gilt für alle Personensorgeberechtigten, deren Kinder im genannten Zeitraum eine städtische Kindertageseinrichtung besucht haben oder aktuell besuchen, auch dann, wenn die Betreuung bereits beendet ist.
Alle Betroffenen erhalten hierzu ein individuelles Anschreiben, dem die jeweils noch fehlenden Zeiträume zu entnehmen sind. Nach vollständiger Vorlage der Unterlagen erfolgt eine rückwirkende Neuberechnung der Elternbeiträge. Dabei kann es zu Anpassungen der Beitragsstufe kommen. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, während sich ergebende Nachforderungen auszugleichen sind.
Die gesetzlichen Mitwirkungs- und Nachweispflichten gemäß Kita-Gesetz bleiben unberührt. Zur Vermeidung von Verzögerungen wird um fristgerechte und vollständige Einreichung gebeten. Liegen erforderliche Nachweise nicht oder nicht vollständig vor, erfolgt die Festsetzung des Elternbeitrags rückwirkend auf Grundlage des Höchstbeitrags.
Die Bearbeitung und Neuberechnung der Beiträge werden aufgrund des Umfangs einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Stadt bittet hierfür um Verständnis.