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Stadt vor großen finanziellen Herausforderungen

Freitag, 27.02.2026

Haushalt 2026 muss aufgrund von Gewerbesteuerausfällen überarbeitet werden

Die Stadt Ludwigsfelde muss ihren Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 überarbeiten. Hintergrund sind deutlich spürbare Gewerbesteuerausfälle, über die die Verwaltung in dieser Woche informiert wurde. Für das laufende Jahr waren Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 33,6 Millionen Euro vorgesehen und im Haushalt der Stadt eingeplant. Nach aktuellem Stand entsteht nun ein Fehlbetrag von rund 12 Millionen Euro.

„Diese Entwicklung bedeutet erhebliche Einschnitte für unsere Planung und Projekte in unserer Stadt. Aber, und das ist mir wichtig zu betonen, wir bleiben handlungsfähig, müssen jetzt aber auch klar priorisieren und verantwortungsvoll konsolidieren“, fasst Bürgermeister Andreas Igel die angespannte Lage zusammen.

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 muss nun entsprechend angepasst werden, bevor er den Stadtverordneten erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Ziel ist es, den überarbeiteten Haushalt nach den Osterferien einzubringen. Laufende Vorhaben können fortgeführt werden. Geplante, noch nicht begonnene Projekte werden durch die Verwaltung kritisch geprüft und priorisiert.

Eine Haushaltssperre ist laut Kämmerer, Tobias Kaminski, aktuell nicht notwendig. „Die Stadt steht auf einer soliden Grundlage. Ein Großteil der Mittel ist jedoch bereits gebunden. Deshalb liegt unser Fokus nun auf der Sicherung der Liquidität und einer verantwortungsvollen Priorisierung zukünftiger Maßnahmen.“

Wie entstehen Gewerbesteuerausfälle?

Die Gewerbesteuer basiert auf den erwarteten Geschäftsergebnissen eines Unternehmens. Auf Grundlage dieser Prognosen leisten Unternehmen Vorauszahlungen. Fällt das tatsächliche Geschäftsergebnis geringer aus als erwartet, können Vorauszahlungen angepasst oder ausgesetzt werden. Wenn zudem das endgültige Jahresergebnis für das Vorjahr noch nicht feststeht, kann es zu Rückforderungen kommen.

Die endgültige Höhe der Gewerbesteuer steht erst fest, wenn das Unternehmen sein tatsächliches Jahresergebnis veröffentlicht und steuerlich festgestellt wurde.