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Schulen bleiben morgen geöffnet

Donnerstag, 08.01.2026

Eltern entscheiden eigenverantwortlich, ob Kinder zur Schule gehen

Aufgrund der für morgen angekündigten winterlichen Wetterlage mit Frost, Schneefall und Wind hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) eine landesweite Regelung für den Schulbetrieb veröffentlicht. In Ludwigsfelde sind die Schulen, bis auf die Gesamtschule, morgen grundsätzlich geöffnet. Eltern entscheiden eigenverantwortlich, ob ihr Kind am Unterricht teilnimmt. Über mögliche kurzfristige Änderungen informieren die Schulen direkt über ihre jeweiligen Kommunikationskanäle, etwa über SWOP oder die Schulhomepage.

Pressemitteilung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Wie der Deutsche Wetterdienst meldet, werden in Berlin und Brandenburg in den nächsten Tagen Dauerfrost und strenger Frost erwartet, am Freitag teils kräftiger Schneefall, gebietsweise 3 bis 8, örtlich bis 15 cm Neuschnee, bei Windböen um 60 km/h (Bft 7) aus Ost.

Es gilt:

Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa einer besonderen Wetterlage oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen.

Die Eltern sind gehalten, die Situation vor Ort zu beobachten und auf die Hinweise der örtlichen Behörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Träger der Schülerbeförderung und auf Hinweise der jeweiligen Katastrophenschutzbehörden zu achten und entsprechend Folge zu leisten. Diese Regelung gilt seit 2010 (VV Schulbetrieb Nr. 4, Abs. 3 und 4.)

Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen und gewährleisten die Aufsicht und ein unterrichtliches Angebot. Die Schulen entscheiden dabei selbst, ob etwa der reguläre Unterricht früher endet oder wie die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden. Die gesamten Maßnahmen in der Schule werden in eigenem Ermessen von den Schulen festgelegt.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat keinen Einfluss auf die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs. Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, sich vor Ort bei den zuständigen Verkehrsträgern über etwaige Einschränkungen zu informieren.

Werden durch die Landkreise oder die kreisfreien Städte als Verantwortliche für die Schülerbeförderung oder als Katastrophenschutzbehörde weitergehende Regelungen getroffen, gehen diese Regeln vor und sind vor Ort zu beachten.