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Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Reisezuschuss für bis zu 13 Übernachtungen

Donnerstag, 01.10.2026

Land Brandenburg unterstützt Familien mit geringem Einkommen

Die Herbstferien sind bereits in Sichtweite und viele Familien nutzen die freien Tage, um in den Urlaub zu fahren. Für Familien mit geringem Einkommen gibt es dabei Unterstützung vom Land Brandenburg. Mit dem Familienreisezuschuss können sie einen Zuschuss zu einer gemeinsamen Reise erhalten. Die Förderung beträgt 10 Euro pro Übernachtung und mitreisendem Familienmitglied. Die Förderung ist einmal jährlich für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen möglich.

Symbolbild: Auch in den Ludwigsfelder Ortsteilen (hier Gröben) gibt es Ferienwohnungen, um Urlaub zu machen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Familie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Brandenburg hat, gemeinsam mit Kindern verreist und über ein geringes Familieneinkommen verfügt. Auch besondere Belastungssituationen, beispielsweise bei Alleinerziehenden oder Familien mit einem behinderten Familienmitglied, werden bei den Förderbedingungen berücksichtigt

Prüfen und online beantragen

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich mit dem Fördercheck des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) online prüfen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Antrag anschließend ebenfalls online stellen.

Weitere Informationen und den Online-Antrag: Familienreisezuschuss des Landes Brandenburg