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Rathausstraße 3

Regelungen zum Winterdienst in Ludwigsfelde

Montag, 18.01.2021

Schnee und Frost können gefährlich werden

Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen bittet die Stadt Ludwigsfelde die Grundstückseigentümer um besondere Beachtung der Anliegerpflichten im Bereich der Gehwege.

Für die Sicherheit auf den Straßen- und Radwegen sowie öffentlichen Plätzen sowie besonderen Gehwegen in Ludwigsfelde einschließlich der Ortsteile ist das Sachgebiet Kommunalservice zuständig.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt zum Teil durch das Sachgebiet selbst und zum Teil durch ein beauftragtes externes Unternehmen. Der Winterdienst arbeitet dabei in Dringlichkeitsstufen. Wichtige Hauptverkehrsstraßen haben Priorität und werden bei Eis und Schnee zuerst frei geräumt und bestreut.
Danach folgen nach abgestimmtem Tourenplan die restlichen durch denm Winterdienst zu räumende Straßen und Wege.

Auf den Gehwegen vor dem Grundstück müssen die Eigentümer den Winterdienst in der Regel selbständig ausführen. Die detaillierten Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Straßenreinigungsverzeichnisses, welches Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ist. Die Satzung
sollte bei Bedarf nachgelesen werden. Kann das Räumen und Streuen aufgrund von Berufstätigkeit, Urlaub oder sonstiger Einschränkungen nicht oder nur unzureichend selbst ausgeführt werden, ist durch die Grundstückseigentümer sicherzustellen, dass andere Personen oder Dienstleister diese Aufgabe übernehmen. Die Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite – mindestens jedoch auf eine Breite von 1,50 Metern entlang des Grundstückes – geräumt werden.

Der Schnee sollte dabei nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg, sondern möglichst an den Gehwegrand geräumt werden. Für öffentliche Parks, Grünanlagen und Spielplätzen besteht keine Verpflichtung zur Ausführung einer Winterwartung der Wege. Beim winterlichen Spaziergang ist hier also besondere Vorsicht geboten.

Aktuelle Informationen finden Sie in der neuen Straßenreinigungssatzung und im Straßenreinigungsverzeichnis.