Folgende wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden am Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde vorgenommen:
- Textliche Festsetzung
- Änderung Festsetzung Nr. 1.3: Baugrenzen dürfen für Treppen anstelle von 1,5 m nun um bis zu 3,0 m überschritten werden
- Klarstellung Festsetzung Nr. 2.1: Anfallendes Niederschlagswasser soll im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes versickern, und nicht allgemeinformuliert im Plangebiet
- Klarstellung Festsetzung Nr. 2.4: Auf den Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern sollen Pflanzen gepflanzt werden und nicht allgemeinformuliert auf den festgesetzten Flächen
- Zusätzliche Festsetzung Nr. 2.5: Fassadenbegrünung an geschlossenen Außenwänden gemäß ergänzter Pflanzliste IV für Kletterpflanzen
- Pflanzliste
- Ergänzung der Pflanzliste um Klettergehölze (Pflanzliste IV)
- Begründung
- Ergänzung Kapitel 1.2: Nähere Erläuterung des Planerfordernisses
- Ergänzung Kapitel 1.3: Ergänzung weiterer Verfahrensschritte
- Ergänzung Kapitel 2: Erweiterte Begründung für die textliche Festsetzung Nr. 1.3 (Überschreitung der Baugrenze für Treppenanlagen); Ergänzung der Begründung für die zusätzliche Festsetzung Nr. 2.5 (Fassadenbegrünung)
- Ergänzung Kapitel 3.2.2: Ergänzende Beurteilung bzgl. Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes Ludwigsfelde
- Ergänzung Kapitel 3.3.1: Berücksichtigung der nahegelegenen Schulsportanlage hinsichtlich der Einhaltung des Immissionsschutzes
- Ergänzung Kapitel 3.5.1: Erläuterung, warum eine Dachbegrünung aus technischen Gründen nicht realisiert werden kann
- Ergänzung Kapitel 4.1: Ergänzender Hinweis des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum zum Umgang mit bislang unentdeckten Bodendenkmälern
Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Änderungen, wie zum Beispiel farbliche Anpassungen in der Planzeichenerläuterung.
Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ – bestehend aus Planzeichnung und Begründung – in der Fassung vom 15.07.2025 ist in der Zeit
vom 22. Juli 2025 bis einschließlich 08. August 2025
auf dem Geoportal der Stadt Ludwigsfelde unter: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb veröffentlicht.
Zu den Inhalten des Entwurfs können von jedermann Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mailadresse: bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden
Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 227 zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Stadt Ludwigsfelde ist:
Stadt Ludwigsfelde
Fachbereich III Bauen und Infrastruktur
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Zusätzlich liegt der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde im Zeitraum vom 22. Juli 2025 bis einschließlich 08. August 2025 im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde während der o. g. Dienststunden aus. Die Planunterlagen können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 227 auch außerhalb der o. a. Zeiten eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Inhalten des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ in der Fassung vom 15.07.2025 abzugeben sind. Die jeweiligen wesentlichen Änderungen und Ergänzungen sind in der Planzeichnung sowie in der Begründung farblich gekennzeichnet.
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.