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Öffentliche Auslegung

Dienstag, 06.05.2025

Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch

Ziel der Planung

Für den Ortsteil Kerzendorf – ehemals selbstständige Gemeinde Kerzendorf im damaligen Amt Ludwigsfelde-Land – wurde im Jahr 1997 erstmals eine „Abrundungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB aufgestellt. In dieser Satzung wurde der nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB definierte im Zusammenhang bebaute Ortsteil von Kerzendorf (der Innenbereich) per Satzung klargestellt.

Durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 wurden die Voraussetzungen dieser sogenannten Abrundungssatzungen geändert, seitdem werden in der Regel die Bezeichnungen Klarstellungs- bzw. Ergänzungssatzung verwendet.

Die seitdem zu verzeichnende Entwicklung des Siedlungsbereichs des Ortsteils Kerzendorf sowie die Herabstufung der alten Bundesstraße B 101 (in der Ortsdurchfahrt) veranlasst die Stadt Ludwigsfelde, diese Satzung zu ändern bzw. zu ergänzen:

  1. Anpassung / Präzisierung der Klarstellung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB entsprechend der aktuellen baulichen Gegebenheiten,
  2. Neuausweisung von einer Ergänzungsfläche zur Abrundung des Siedlungsbereichs gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteils Kerzendorf kommt die Stadt Ludwigsfelde der erhöhten Nachfrage nach Bauland entgegen und will damit einen Beitrag zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl in dem Ortsteil leisten. Die Region verzeichnet eine erhöhte Nachfrage an Baugrundstücken. In den vergangenen Jahren hat sich in der Stadt Ludwigsfelde die Einwohnerzahl kontinuierlich erhöht. Vor Allem sollen aber dem Ortsteil Potenziale für die Eigenentwicklung ermöglicht werden.

Zudem wird die seit 1997 rechtskräftige Satzung auf Aktualität bezüglich städtebaulicher Anforderungen überprüft und diese präzisiert. Das betrifft im Ortsteil Kerzendorf insbesondere die Einbeziehung von Freiflächen, die sich zwischen bebauten Grundstücken in dem im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereich befinden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 02.06.2016 durchgeführt, bei der die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben wurde. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstige Träger öffentliche Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB konnte auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet werden. Die Satzung ist gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB eine miteinander verbundene Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

Ein Erster Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf lag bereits in der Zeit vom 14.04.2021 bis einschließlich 14.05.2021 öffentlich aus. Im Ergebnis der Behördenbeteiligung wurde der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf geändert. Eine erneute Auslegung wird dadurch erforderlich.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB ist 1,3 ha groß und umfasst in der Gemarkung Kerzendorf, Flur 1 die folgenden Flurstücke: 118 tlw., 308, 309 tlw., 310 tlw., 311, 342/1 tlw., 342/3 tlw., 360 tlw., 361 tlw., 362, 363 tlw., 410 tlw., 547 tlw..

Abbildung 1: Geltungsbereich 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie zur Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf; Auszug aus Luftbild (ohne Maßstab)

Veröffentlichung und Auslegung

Der 2. Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf in der Fassung vom März 2025 wird auf der Grundlage von § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB ist in der Zeit

vom 07. Mai 2025 bis einschließlich 10. Juni 2025

auf dem Geoportal der Stadt Ludwigsfelde unter: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb veröffentlicht.

Zu den Inhalten des Entwurfs können von jedermann Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mailadresse: bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden

Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 175 zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Stadt Ludwigsfelde ist:

Stadt Ludwigsfelde
Fachbereich III Bauen und Infrastruktur
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

Weiterhin liegt der 2. Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf in der Fassung vom März 2025 im Zeitraum vom 07. Mai 2025 bis einschließlich 10. Juni 2025 im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde während der o. g. Dienststunden aus. Die Planunterlagen können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 175 auch außerhalb der o. a. Zeiten eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 BauGB, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören neben den Auswirkungen der Planung auf die Umwelt (siehe Kapitel 9.1 der Begründung) folgende Unterlagen und Stellungnahmen:

  • Biotopkartierung „Kartierbericht zur geplanten Ergänzungsfläche im Ortsteil Kerzendorf“ vom November 2024 (Büro: Umweltvorhaben in Brandenburg Counsult GmbH)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung des Landkreises Teltow-Fläming – Untere Naturschutzbehörde vom 06.05.2021
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Abteilung technischer Umweltschutz 2 vom 10.05.2021

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.