Abbildung 1: Geltungsbereich 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie zur Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf; Auszug aus Luftbild (ohne Maßstab)
Veröffentlichung und Auslegung
Der 2. Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf in der Fassung vom März 2025 wird auf der Grundlage von § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB ist in der Zeit
vom 07. Mai 2025 bis einschließlich 10. Juni 2025
auf dem Geoportal der Stadt Ludwigsfelde unter: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb veröffentlicht.
Zu den Inhalten des Entwurfs können von jedermann Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mailadresse: bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden
Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 175 zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Stadt Ludwigsfelde ist:
Stadt Ludwigsfelde
Fachbereich III Bauen und Infrastruktur
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Weiterhin liegt der 2. Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf in der Fassung vom März 2025 im Zeitraum vom 07. Mai 2025 bis einschließlich 10. Juni 2025 im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde während der o. g. Dienststunden aus. Die Planunterlagen können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 175 auch außerhalb der o. a. Zeiten eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 BauGB, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören neben den Auswirkungen der Planung auf die Umwelt (siehe Kapitel 9.1 der Begründung) folgende Unterlagen und Stellungnahmen:
- Biotopkartierung „Kartierbericht zur geplanten Ergänzungsfläche im Ortsteil Kerzendorf“ vom November 2024 (Büro: Umweltvorhaben in Brandenburg Counsult GmbH)
- Stellungnahme der Kreisverwaltung des Landkreises Teltow-Fläming – Untere Naturschutzbehörde vom 06.05.2021
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Abteilung technischer Umweltschutz 2 vom 10.05.2021
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.