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Nach der neuen Hundehalterverordnung, die mit dem 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, besteht für alle Hunde ab achter Woche eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht. Die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters mit Geburtsort und Datum sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen.
Mit der neuen Hundehalteverordnung wird das bisherige Regelungskonzept der Rasselisten aufgegeben. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung eines konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird.
» Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Brandenburgischen Innenministeriums