ludwigsfelde
22°
Bedeckt
49% Luftfeuchtigkeit
Wind: 4m/s NNW
MAX C 22 • MIN C 22
17°
MI
19°
DO
19°
FR
22°
SA
20°
SO
Wetter von OpenWeatherMap
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche

Dienstag, 16.06.2026

Antragstellung zur Entschädigung für erhöhten Mobilitätsaufwand

Seit Juni 2021 ist es ehrenamtlich aktiven Personen möglich, den Mobilitätszuschuss des Landkreises Teltow-Fläming zu beantragen. Der Zuschuss umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Insgesamt stehen auch im Jahr 2026 30.000 Euro zur Verfügung – somit können 300 ehrenamtlich Tätige von der Pauschale profitieren.

Bedingungen zum Erhalt der Pauschale sind:

  • Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert,
  • im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche),
  • die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das im Antrag angegebene ehrenamtliche Engagement.
  • Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative Stiftung usw.), einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Stadt, Gemeinde) bestätigt werden. Sollte eine Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg vorliegen, wird keine zusätzliche Bestätigung benötigt. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Ehrenamtskarte einzureichen.

Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses finden Sie im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming www.teltow-flaeming.de in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“. Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen.

Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.

Sie haben Fragen und Anliegen rund um das Thema Ehrenamt? Wenden Sie sich damit gern an das Büro für Chancengleichheit. Dort hilft man Ihnen auch gern, wenn Sie den Antrag nicht über das Internet herunterladen können.