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Seit Juni 2021 ist es ehrenamtlich aktiven Personen möglich, den Mobilitätszuschuss des Landkreises Teltow-Fläming zu beantragen. Der Zuschuss umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Insgesamt stehen auch im Jahr 2026 30.000 Euro zur Verfügung – somit können 300 ehrenamtlich Tätige von der Pauschale profitieren.
Bedingungen zum Erhalt der Pauschale sind:
Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses finden Sie im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming www.teltow-flaeming.de in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“. Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen.
Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.
Sie haben Fragen und Anliegen rund um das Thema Ehrenamt? Wenden Sie sich damit gern an das Büro für Chancengleichheit. Dort hilft man Ihnen auch gern, wenn Sie den Antrag nicht über das Internet herunterladen können.