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Vermehrt erreichen die Stadt Ludwigsfelde Hinweise zu Fahrzeugen, die durch die fehlende Straßenbeleuchtung in einigen Teilen der Stadt und den Ortsteilen für Autofahrer schlecht zu sehen sind. Dadurch steigt das Unfallrisiko. Wir möchten daher alle Fahrzeughalter darauf aufmerksam machen, dass laut der Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich gemacht werden müssen. Sofern eine Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht, kann darauf verzichtet werden
Fahrzeughalter erkennen an dem „Laternenring“ an den jeweiligen Laternen, dass diese nachts ausgeschaltet werden. Wenn Sie Ihr Auto unter oder in der Nähe einer Laterne parken, die mit einem Laternenring versehen ist, achten Sie darauf, Ihr Fahrzeug nachts zu beleuchten. Das macht es Autofahrern möglich, auch bei unbeleuchteten Straßen sicherer unterwegs zu sein.
Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.