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Landkreis erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung

Freitag, 06.03.2026

Maßnahmen zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit gelten seit 5. März 2026

Landkreis erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung 

Eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit (atypische Geflügelpest) gilt im Landkreis Teltow-Fläming ab 5. März 2026. Sie wird im vollen Wortlaut im Amtsblatt 7/2026 veröffentlicht.

Grund für diese Maßnahme der am 4. März 2026 amtlich festgestellte Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbestand im Landkreis Dahme-Spreewald. Um den Seuchenbestand wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone festgelegt, letztere ragt bis in den Landkreis Teltow-Fläming hinein. Die genaue Lage ist der Karte zu entnehmen, die auch Bestandteil Tierseuchenallgemeinverfügung ist. Es handelt sich um ein sehr dynamisches Geschehen, so dass sich die Restriktionszonen jederzeit vergrößern könnten. Sie sind einer interaktiven Karte zu entnehmen, die unter folgendem Link zu finden ist ND – Newcastle Disease - Landkreis Teltow-Fläming.

Überwachungszone

Für die Überwachungszone werden ein Aufstallungs- und ein Verbringungsgebot angeordnet. Außerdem haben Tierhalter/-innen eine zusätzliche Überwachung im Bestand durchzuführen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern durchzuführen. Erforderlich sind außerdem Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Festgelegt wurden auch Verhaltensregeln zur Dokumentationspflicht, zur Tierkörperbeseitigung, zum Freilassen von Vögeln und zu Veranstaltungen.

Details zu allen Maßnahmen sind der Tierseuchenallgemeinverfügung im Amtsblatt zu entnehmen.

Newcastle-Krankheit

Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten aller Altersklassen betrifft. Gelegentlich tritt sie auch bei allen anderen gehaltenen oder Wildvögeln auf. Die Newcastle-Krankheit wird auch als „atypische Geflügelpest“ und wegen ähnlicher Symptome mit der Geflügelpest (HPAI) verwechselt. Bei beiden treten zum Beispiel Durchfall, Atemnot oder Lähmungen auf.

Als bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sie sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Eier, Frisch- und Gefrierfleisch, Fahrzeuge, Gerätschaften, Verpackungen oder kontaminierte Kleidung und Schuhe. Auch Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten

E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Telefon: 03371 608 2225
Adresse: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde

Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Kontakt im Bedarfsfall über den wöchentlich wechselnden amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst gesucht werden: https://www.teltow-flaeming.de/amtstierarzt-bereitschaft