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Information zur Grundsteuerreform 2025

Mittwoch, 30.03.2022

Land Brandenburg stellt Informationen bereit

Ab dem 1. Juli 2022 bewerten die Finanzämter alle Grundstücke in Deutschland neu. Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Teil-, Miteigentümer oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, Teil-, Miteigentümer oder Eigentümer einer Eigentumswohnung oder Teil-, Mit- oder Allein-Erbbauberechtigter in Erbbaurechtsfällen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuerwerterklärung an das Finanzamt abgeben.

Für die Grundstücke und Eigentumswohnungen der Stadt Ludwigsfelde mit seinen Ortsteilen ist das Finanzamt Luckenwalde zuständig. Die Formulare dazu werden ab dem 1. Juli 2022 vom Finanzamt über „Mein Elster“ bereitgestellt. Da es im Moment sehr viele Nachfragen gibt, hat das Land Brandenburg unter folgenden Link einige Informationen bereitgestellt.

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

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