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Geflügelpest: Schutz- und Überwachungszone

Mittwoch, 04.02.2026

Geflügelpest: Schutz- und Überwachungszone auch für Ludwigsfelde

Im Landkreis Teltow-Fläming ist am 01.02.2026 der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (Vogelgrippe) in Trebbin amtlich festgestellt worden. Auf Grundlage einer Allgemeinverfügung der Landrätin gelten daher ab sofort besondere Schutzmaßnahmen auch für Teile des Stadtgebiets Ludwigsfelde.

Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Die genaue Abgrenzung ist der veröffentlichten Karte zu entnehmen. Der Außendienst des Ordnungsamtes hat bereits an allen größeren Zufahrtswegen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.

Für Halterinnen und Halter von Geflügel gelten insbesondere folgende Regelungen:

  • Geflügel ist aufzustallen bzw. sicher von Wildvögeln abzusondern.
  • Verbringungsverbote für Geflügel, Eier und bestimmte Erzeugnisse sind zu beachten.
  • Verendungen oder Krankheitsanzeichen sind unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises zu melden.
  • Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.

Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Tiergesundheit und der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Seuche. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten bis auf Weiteres.

Weitere Informationen sind der vollständigen Allgemeinverfügung zu entnehmen sowie auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming abrufbar: https://www.teltow-flaeming.de/gefluegelpest.

Wird ein krankes oder verendetes Tier gefunden, hängt das weitere Vorgehen von der Art des Vogels ab:

  • Haus- und Wildvögel (z.B. Hühner, Gänse, Kraniche oder Störche) sind unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises Teltow-Fläming zu melden. Der Fundort ist möglichst genau anzugeben. Das Tier sollte – sofern gefahrlos möglich – nicht berührt, sondern bis zur Abholung abgedeckt werden (z.B. mit einer Plane oder Tüte).
  • Stadt- und Singvögel (z.B. Krähen, Spatzen, Tauben) werden im Rahmen der Geflügelpestüberwachung grundsätzlich nicht weiter untersucht. Diese können durch die findende Person selbst entsorgt werden. Dabei ist aus Gründen des Selbstschutzes darauf zu achten, keinen direkten Kontakt mit dem Tier zu haben; es sollten geeignete Hilfsmittel (z.B. eine Schaufel) verwendet werden.

Zuständig für Meldungen und die Beseitigung von Kadavern ist in erster Linie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming (Tel.: 03371 608-2215, E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de). Alternativ kann auch das Ordnungsamt der Stadt Ludwigsfelde (Tel.: 03378 827-131, E-Mail: ordnungsamt@ludwigsfelde.de) kontaktiert werden. In dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeiten ist eine Meldung über die Polizei (110) möglich.