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Im Landkreis Teltow-Fläming ist am 01.02.2026 der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (Vogelgrippe) in Trebbin amtlich festgestellt worden. Auf Grundlage einer Allgemeinverfügung der Landrätin gelten daher ab sofort besondere Schutzmaßnahmen auch für Teile des Stadtgebiets Ludwigsfelde.
Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Die genaue Abgrenzung ist der veröffentlichten Karte zu entnehmen. Der Außendienst des Ordnungsamtes hat bereits an allen größeren Zufahrtswegen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Für Halterinnen und Halter von Geflügel gelten insbesondere folgende Regelungen:
Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Tiergesundheit und der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Seuche. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten bis auf Weiteres.
Weitere Informationen sind der vollständigen Allgemeinverfügung zu entnehmen sowie auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming abrufbar: https://www.teltow-flaeming.de/gefluegelpest.
Wird ein krankes oder verendetes Tier gefunden, hängt das weitere Vorgehen von der Art des Vogels ab:
Zuständig für Meldungen und die Beseitigung von Kadavern ist in erster Linie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming (Tel.: 03371 608-2215, E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de). Alternativ kann auch das Ordnungsamt der Stadt Ludwigsfelde (Tel.: 03378 827-131, E-Mail: ordnungsamt@ludwigsfelde.de) kontaktiert werden. In dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeiten ist eine Meldung über die Polizei (110) möglich.