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Rathausstraße 3

Essengeld-Abrechnung für Kitas

Dienstag, 20.05.2025

Was Eltern jetzt wissen müssen

Die Stadt Ludwigsfelde hat die Abrechnung des Essengeldes für die städtischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024 abgeschlossen. Insgesamt wurden fast 2.900 Bescheide an die Eltern verschickt. In den vergangenen Tagen erreichten den Fachdienst Kindertagesbetreuung einige Fragen, die nun noch einmal gebündelt zusammengefasst werden.

Foto: Anastasia Shuraeva

Warum diese Abrechnung?

Das Essensgeld für die Kita wird vom Träger der Einrichtung erhoben. Bisher wurde ein monatlicher Betrag auf Basis von 15 Anwesenheitstagen berechnet – sozusagen als eine Art Vorauszahlung. Da im Vorfeld nicht genau bekannt ist, an welchen Tagen die Kinder tatsächlich am Essen teilnehmen, diente dieser Durchschnittswert als Grundlage. So sollten größere Nach- oder Rückzahlungen vermieden werden, um Eltern eine gewisse Planungssicherheit zu geben.

Wie funktioniert die nachträgliche Abrechnung?

Es wurde genau geprüft, an wie vielen Tagen Ihr Kind tatsächlich in der Kita gegessen hat.

  • Mehr als 15 Tage Teilnahme: Wenn ein Kind durchschnittlich öfter als 15 Tage im Monat am Essen teilgenommen hat, entsteht eine Nachzahlung.
  • Weniger als 15 Tage Teilnahme: War ein Kind weniger als 15 Tage im Monat beim Essen dabei, erhalten Eltern eine Gutschrift.

Mit der neuen Essengeldsatzung, die seit dem 01.01.2025 gültig ist, werden die jährlichen Verrechnungen entfallen, da dort eine nutzerfreundliche Pauschale festgesetzt wurde.

Wichtige Infos zur Zahlung:

  • Der Stadt Ludwigsfelde liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor: Für Sie ist nichts zu tun. Die offenen Beträge werden automatisch abgebucht und Guthaben automatisch auf das hinterlegte Konto überwiesen.
  • Kein SEPA-Mandat und eine Forderung? Überweisen Sie den offenen Betrag bitte manuell auf das in der Abrechnung genannte Konto. Wichtig: Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen im Verwendungszweck an!
  • Auszahlung von Guthaben und Abbuchung von Forderungen: Haben Sie bis zum 30.06.2025 keine Erstattung erhalten oder wurden keine Beträge von Ihrem Konto abgebucht, melden Sie sich bitte direkt per E-Mail bei der Stadtkasse (stadtkasse@ludwigsfelde.de), gerne bereits mit Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung. Eine Überprüfung erfolgt umgehend.
  • Guthabenverrechnung Falls Ihre Abrechnung ein Guthaben ausweist, wird dieses zuerst mit eventuell noch offenen Forderungen verrechnet. Am Ende bleibt entweder ein Restbetrag, den Sie zahlen müssen, oder ein Betrag, den die Stadt Ludwigsfelde Ihnen erstatten.

Bei Fragen:

Bei Fragen zum Inhalt Ihres Bescheides wenden Sie sich bitte direkt an den Fachdienst Kindertagesbetreuung.

Bitte beachten Sie: Die fälligen Beträge müssen fristgerecht bezahlt werden, da bei verspäteten Zahlungen Mahngebühren anfallen können.

Kontakt

Fachdienst Kindertagesbetreuung

Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

Tel. 03378/827-581
E-Mail: kita@ludwigsfelde.de