ludwigsfelde
4°
Ein paar Wolken
91% Luftfeuchtigkeit
Wind: 3m/s SW
MAX C 7 • MIN C 3
7°
SA
10°
SO
13°
MO
12°
DI
Wetter von OpenWeatherMap
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren

Freitag, 05.08.2022

Abgaben-Änderungsbescheid sorgt für Verwirrung

Zahlreiche Ludwigsfelderinnen und Ludwigsfelder wunderten sich in den vergangenen Wochen über den Abgaben-Änderungsbescheid und die darin aufgeführte Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren, die mit der Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Mai dieses Jahres beschlossen wurde.

Gemäß des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) sind Benutzungsgebühren auf Grundlage der Betriebsabrechnung alle zwei Jahre neu zu kalkulieren. Mit der nun durchgeführten Kalkulation, bei der Mehr- oder Minderkosten, die sich wiederum aus den Betriebsabrechnungen ergeben, ausgeglichen werden müssen, kam es zur ersten spürbaren Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren seit 2017. Das Brandenburgische Straßengesetz gibt vor, dass mindestens 25 % der umlagefähigen Kosten durch die Kommune zu tragen sind. Dieser Vorgabe wird entsprochen zuzüglich weiterer 5 % Kostenübernahme, die aus den Sonderregelungen für private Acker-, Wald- und Wiesenflächen sowie aus der Berücksichtigung öffentlicher Grünflächen resultiert.

Warum werden „Straßenreinigung und Winterdienst“ abgerechnet, obwohl in der Straße keine Straßenreinigung erfolgt?

Der Begriff „Straßenreinigungsgebühren“ stellt auf dem Abgaben-Änderungsbescheid nur den Oberbegriff dar und schließt den Winterdienst mit ein. Wenn also in einer Straße keine klassische Straßenreinigung erfolgt, die Straße im Winter aber von Schnee und Eis befreit wird, fallen nur Straßenreinigungsgebühren in Form des Winterdienstes (siehe Tabelle „separater Winterdienst“) an. Die einzelnen Kategorien der Straßenreinigungsgebühr sind im § 9 Absatz 5 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wie folgt aufgeführt:

wöchentliche Reinigung 14-tägige Reinigung 21-tägige Reinigung
A) Anliegerstraßen ohne
Gehwegreinigung
5,65 € - 3,05 €
B) Anliegerstraßen mit
Gehwegreinigung
7,30 € - 4,70 €
C) übrige Straßen ohne
Gehwegreinigung
5,05 € 3,95 € 2,85 €
D) übrige Straßen mit
Gehwegreinigung
5,80 € 4,70 € 3,60 €
X) separater Winter-
dienst
- - - 4,05

Die Zahl der wöchentlichen Reinigungen ergibt sich aus dem Straßenreinigungsverzeichnis. Anliegerstraßen sind die Straßen, die den Verkehr von und zu den Anliegergrundstücken - auch aus angeschlossenen Neben- oder Verbindungsstraßen - aufnehmen und die keinen prägenden Durchgangsverkehr haben. Übrige Straßen sind die Straßen, die nicht Anliegerstraßen sind, also einen prägenden Durchgangsverkehr haben (Hauptverkehrsstraßen und Haupterschließungsstraßen).

Die aktuelle Straßenreinigungs- und Gebührensatzung inklusive des Straßenreinigungsverzeichnisses finden Sie auf der Homepage der Stadt Ludwigsfelde unter Ortsrecht und Satzungen.