ludwigsfelde
6°
Überwiegend bewölkt
95% Luftfeuchtigkeit
Wind: 7m/s SW
MAX C 7 • MIN C 5
4°
SA
1°
SO
0°
MO
2°
DI
3°
MI
Wetter von OpenWeatherMap
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Wiederannahme des Geburtsnamens

Öffnungszeiten

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie, sich im Voraus einen Termin im Standesamt zu buchen. Hier geht's zur Terminbuchung

Verwitwete oder rechtskräftig geschiedene Personen können Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Diese Erklärung kann in jedem Standesamt abgegeben werden, muss aber an das Heiratsstandesamt zur Eintragung übersandt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Urkundlicher Nachweis über die vorherige Namensführung
  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Ehe mit Auflösungsvermerk/ Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
  • Das Familienbuch wird beim Heiratsstandesamt geführt. Sollte das Familienbuch beim Standesamt Ludwigsfelde geführt werden, ist die Vorlage nicht notwendig.

Vorsprache:
Persönliche Vorsprache im Standesamt ist unbedingt erforderlich.

Gebühren:
Die Gebühr für die Wiederannahme eines früheren Namens beträgt 37,00 Euro.

(Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geändert am 15.09.2022)

Kontakt