- Rathaus & Bürgerservice
- Medien, Kultur & Neuigkeiten
- Stadt, Umland & Tourismus
- Leben & Wohnen in Lu
- Wirtschaft & Gewerbe
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie, sich im Voraus einen Termin im Standesamt zu buchen. Hier geht's zur Terminbuchung
Verwitwete oder rechtskräftig geschiedene Personen können Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Diese Erklärung kann in jedem Standesamt abgegeben werden, muss aber an das Heiratsstandesamt zur Eintragung übersandt werden.
Benötigte Unterlagen:
Vorsprache:
Persönliche Vorsprache im Standesamt ist unbedingt erforderlich.
Gebühren:
Die Gebühr für die Wiederannahme eines früheren Namens beträgt 37,00 Euro.
(Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geändert am 15.09.2022)