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Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Vaterschaftserkennung

Öffnungszeiten:

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie, sich im Voraus einen Termin im Standesamt zu buchen. Hier geht's zur Terminbuchung

Allgemeine Informationen:

Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es wichtig, dass der Kindesvater und die Mutter des Kindes gemeinsam vorsprechen, da die Mutter des Kindes mit ihrer Unterschrift auf der Vaterschaftsanerkennung ihre Zustimmung erteilt.

Der Familienstand der Kindesmutter ist von Bedeutung, da es unterschiedliche Voraussetzungen für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung gibt.

Benötigte Unterlagen:

ledige Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindesvaters
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten

geschiedene Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindesvaters
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
  • zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk
  • oder eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk

getrennt lebende Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Eheurkunde
  • Nachweis des Scheidungsantrages bei Gericht
  • urkundliche Zustimmung des Ehemannes zur Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Kindesvaters
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass

ACHTUNG!

Die Vaterschaftsanerkennung wird erst wirksam nach rechtskräftiger Scheidung der Mutter.

verwitwete Mutter:

  • beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch oder
  • Eheurkunde und Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindesvaters
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass

Vorsprache:

Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist in allen Fällen Bedingung.

Gebühren:
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung werden 30,00 Euro Gebühren erhoben.

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