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Das Standesamt hat jeden Dienstag ohne Terminvergabe geöffnet. Um den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, können einen Termin buchen. Hier geht's zur Terminbuchung
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es wichtig, dass der Kindesvater und die Mutter des Kindes gemeinsam vorsprechen, da die Mutter des Kindes mit ihrer Unterschrift auf der Vaterschaftsanerkennung ihre Zustimmung erteilt.
Der Familienstand der Kindesmutter ist von Bedeutung, da es unterschiedliche Voraussetzungen für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung gibt.
ledige Mutter:
geschiedene Mutter:
getrennt lebende Mutter:
Die Vaterschaftsanerkennung wird erst wirksam nach rechtskräftiger Scheidung der Mutter.
verwitwete Mutter:
Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist in allen Fällen Bedingung.
Gebühren:
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung werden 30,00 Euro Gebühren erhoben.