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Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Vaterschaftsanerkennung - Vorgeburtliche

Öffnungszeiten:

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie, sich im Voraus einen Termin im Standesamt zu buchen. Hier geht's zur Terminbuchung

Allgemeine Informationen:

Auch schon während der Schwangerschaft kann beim Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden. Diese wird dann mit der Geburt des Kindes wirksam (nur bei ledigen, geschiedenen und verwitweten Müttern).

Diese Art der Beurkundung ist zu empfehlen, da bei der Erstbeurkundung des Kindes gleich beide Elternteile auf der Urkunde beigeschrieben werden.

Benötigte Unterlagen:

ledige Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindesvaters
  • Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten

geschiedene Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindesvaters
  • Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
  • zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk
  • oder eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk

verwitwete Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch oder
  • Eheurkunde und Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindesvaters
  • Personalausweis oder Reisepass

Vorsprache:

Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist in allen Fällen Bedingung.

Gebühren:

Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes/der Kinder wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben.

Kontakt