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Zurzeit sind persönliche Termine in der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet möglich. Hier geht's zur Online-Terminvergabe.
Auch schon während der Schwangerschaft kann beim Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden. Diese wird dann mit der Geburt des Kindes wirksam (nur bei ledigen, geschiedenen und verwitweten Müttern).
Diese Art der Beurkundung ist zu empfehlen, da bei der Erstbeurkundung des Kindes gleich beide Elternteile auf der Urkunde beigeschrieben werden.
Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist in allen Fällen Bedingung.
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes/der Kinder wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben.