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Satzungsmäßige Aufgaben der Verbände sind die Unterhaltung von Gewässern, der Ausbau einschließlich des naturnahen Rückbaus sowie der Bau und der Betrieb von Anlagen in und an Gewässern, die Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern, die Unterhaltung von ländlichen Wegen sowie die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen an Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts des Bodens und für die Landschaftspflege.
Die Stadt Ludwigsfelde erhebt von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstücke kalenderjährlich eine Umlage zur Deckung der von ihr an die Wasser- und -Bodenverbände zu leistenden Beiträge bis einschließlich 31.12.2016.
Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung von Umlagen zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände "Dahme-Notte" und "Nuthe".
Mit Beschluss der Stadtverordneten vom 28.06.2016 wurde diese Satzung zur Erhebung der Verbandsbeiträge für die Wasser- und Bodenverbände Dahme-Notte und Nuthe mit Wirkung vom 01.01.2017 aufgehoben.
Somit entfällt ab dem Veranlagungsjahr 2017 die Erhebung der Umlage.