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Zur Straßenreinigung zählen neben der Fahrbahnreinigung der Straßen und Wege auch die Papierkorbentleerung, Marktreinigung, Bushaltestellen- und Buswartehäuschenreinigung sowie der Winterdienst auf all diesen Flächen. Saisonal bedingte Sonderleistungen wie Laubentfernung oder Wildkrautbeseitigung gehören ebenfalls dazu. Die entsprechenden Regelungen über die Zuständigkeit der Straßenreinigung durch die Stadt Ludwigsfelde oder die an den Straßen und Wegen angrenzenden Anlieger regelt die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Ludwigsfelde mit dem anhängendem Straßenreinigungsverzeichnis.
Für die Erbringung der oben genannten Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Veranlagung der Anliegergrundstücke (auch bei Grundstücksverkäufen oder -teilungen), die Anhörung und Widerspruchsbearbeitung zum Gebührenbescheid zählen ebenfalls zu den Aufgaben.
Rückfragen und Probleme, die mit der Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes im Zusammenhang stehen können ebenfalls vorgetragen werden.
Die Gebühren richten sich nach der geltenden Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Ludwigsfelde.