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Straßen, Wege und Plätze die durch jedermann
öffentlich genutzt werden können, gelten nach dem Brandenburgischen Straßengesetz als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen und sind im Straßenverzeichnis der Stadt Ludwigsfelde als solche gelistet.
Das Straßenverzeichnis in der Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 22. Januar 2008 kann jederzeit unter dem genannten Kontakt eingesehen werden.