ludwigsfelde
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von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Sterbefall

Öffnungzeiten:

Zurzeit sind persönliche Termine in der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet möglich. Hier geht's zur Online-Terminvergabe.

Wenn jemand verstorben ist, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser stellt einen Totenschein aus. Zur Erledigung der weiteren Formalitäten kann man sich durch nahe Angehörige, Freunde und Bestattungsunternehmen in unterschiedlichem Umfang unterstützen lassen.

Folgende Vorbereitungen zur Bestattung sind zu beachten:

  • Bestattungsunternehmen benachrichtigen (Überführung des Leichnams, Aussuchen eines Sarges oder einer Urne, Festlegung des Leistungsumfanges),
  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (den Totenschein mitnehmen!),
  • bei der Friedhofsverwaltung Grabstelle aussuchen, Absprache von Detailfragen, die im Zusammenhang mit der Bestattung und der Grabstelle zu klären sind bei der Friedhofsverwaltung,
  • Bestattungszeitpunkt abklären (mit Friedhofsverwaltung, Kirchengemeinde, Redner, Musiker),
  • Gaststättenplätze reservieren (Absprache der Bewirtung und des Kostenrahmens),Druckerei beauftragen,
  • Todesanzeige aufgeben,
  • Blumen bestellen (Sarggesteck, Kränze, Schleifen, zusätzlicher Schmuck für die Trauerhalle oder das Grab)
  • Lebensversicherung bzw. Unfallversicherung benachrichtigen

Ansprechpartner:

Direkte Hilfe und Unterstützung erhält man bei einem Bestattungsunternehmen. Hier kann man sämtliche oder auch nur einen Teil der Formalitäten erledigen lassen.
Die Friedhofsverwaltung steht ebenfalls bei der Abwicklung weiterer Formalitäten beratend zur Seite.

Aufbahren eines Leichnams:

In der Leichenhalle des Ludwigsfelder Friedhofes ist diese Möglichkeit vorhanden. Eine Verabschiedung am offenen Sarg ist nach Vereinbarung aber auch vor Beginn der eigentlichen Trauerfeier in der Trauerhalle möglich.

Kosten:

Anlässlich einer Bestattung müssen eine Vielzahl von Kostenbereichen beachtet werden, die durch den Auftraggeber individuell mehr oder weniger beeinflusst werden können. Das sind im wesentlichen:

    • Kosten für den Bestattungsunternehmer (für Erledigung von Formalitäten, das Waschen und Einkleiden sowie das überführen des Leichnams, den Kauf eines Sarges, einer Urne u.a.)
    • Friedhofsgebühren (Grabplatzgebühren, Bestattungsgebühren, Verwaltungsgebühren u.a.)
    • private Kosten (Trauerbekleidung, Todesanzeige, Totenbriefe, Bewirtung nach der Bestattung, Blumenschmuck u.a.)
    • nach der Beerdigung Kosten für ein Grabmal und für die Pflege der Grabstelle.

 

Friedhofsgebühren für den Friedhof in Ludwigsfelde:

In Abhängigkeit von der Auswahl der Art einer Bestattung (Erdbestattung/Feuerbestattung), der Inanspruchnahme von Bestattungseinrichtungen sowie der Art der Grabstelle werden unterschiedliche Gebührenpositionen wahrgenommen. Im Detail sind diese Gebühren der geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung zu entnehmen.

Sehr hilfreich ist eine Nachfrage in der Friedhofsverwaltung. Dort können die für einen konkreten Bestattungsfall entstehenden Gebühren erläutert werden. Einige häufig in Anspruch genommene Bestattungsfälle werden hier als Beispiele angeführt.

(Grabplatzgebühren + Bestattungsgebühren + Verwaltungsgebühren):
Erdbestattung auf ein Erdbestattungsreihengrab 1.275,00 €
Erdbestattung auf ein Einzelwahlgrab (25 Jahre Nutzungsrecht) 2.075,00 €
Erdbestattung auf ein Doppelwahlgrab (25 Jahre Nutzungsrecht) 3.700,00 €
Erdbestattung auf ein vorhandenes Doppelwahlgrab
mit einer Verlängerung des Nutzungsrechtes um 10 Jahre+
1.395,00 €
Urnenbeisetzung auf ein Urnenreihengrab 955,00 €
Urnenbeisetzung auf ein Urnenwahlgrab (25 Jahre Nutzungsrecht) 1.060,00 €
Urnenbeisetzung auf ein Urnenwahlgrab
mit einer Verlängerung des Nutzungsrechtes um 10 Jahre
467,00 €
Urnenbeisetzung auf der Urnengemeinschaftsanlage 1 (anonym) 1.025,00 €
Urnenbeisetzung auf ein Waldgrab am Familien- und Freundschaftsbaum (Wertstufe 2) 1.340,00 €
Urnenbeisetzung auf einen Grabplatz im Waldgrab am Gemeinschaftsbaum 980,00 €

Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn folgende Einrichtungen des Friedhofes benutzt werden

Trauerhalle 85,00 €
Leichenhalle 40,00 €
Harmonium 14,00 €
Läuten der Glocke 12,50 €

Friedhofsgebühren für die städtischen Friedhöfe in den Ortsteilen:

Wie in der Kernstadt sind die Kosten abhängig von der Auswahl der Art einer Bestattung (Erdbestattung/Feuerbestattung), der Inanspruchnahme von Bestattungseinrichtungen sowie der Art der Grabstelle. Jedoch gelten hier andere Gebühren bei einem veränderten Leistungsangebot. Im Detail sind diese Gebühren der geltenden "Satzung über die Benutzung der stadteigenen Friedhöfe und die Erhebung von Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Kerzendorf, Löwenbruch, Mietgendorf und Wietstock der Stadt Ludwigsfelde" zu entnehmen.

Auch hier ist eine Nachfrage in der Friedhofsverwaltung hilfreich, wo Ihnen die für einen konkreten Bestattungsfall in einem bestimmten Ortsteil die tatsächlich entstehenden Gebühren erläutert werden.

Einige Beispiele für Bestattungsfälle sind
Erdbestattung auf ein Erdbestattungsreihengrab 240,51 €
Erdbestattung auf ein Einzelwahlgrab 623,01 €
Erdbestattung auf ein Doppelwahlgrab 1.223,01 €
Erdbestattung auf ein vorhandenes Doppelwahlgrab
mit einer Verlängerung des Nutzungsrechtes um 10 Jahre
503,01 €
Urnenbeisetzung auf ein Urnenwahlgrab 228,01 €
Urnenbeisetzung auf ein Urnenwahlgrab mit einer
Verlängerung des Nutzungsrechtes um 10 Jahre
105,01 €
zusätzliche Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle des jeweiligen Friedhofes 25,56 €
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