- Rathaus & Bürgerservice
- Medien, Kultur & Neuigkeiten
- Stadt, Umland & Tourismus
- Leben & Wohnen in Lu
- Wirtschaft & Gewerbe
Allgemeine Informationen:
Der ruhende Verkehr umfasst geparkte und nicht fahrbereite Kraftfahrzeuge.
Andere Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen z.B. Hundehalterverordnung, Immissionsschutzgesetz, Nachtruhe, Stadtordnung, unerlaubte Plakatierung usw.
Bei allgemeinen Fragen zu einem Verwarn- oder Bußgeld können Sie sich hier und hier einen Überblick verschaffen.
Gebührenkatalog:
Im Folgenden Link können Sie sich auf der Internetseite des Kraftfahrt- Bundesamtes einen Überblick über die aktuellen Strafmaße bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verschaffen.
Hinweis:
Sollten noch Fragen zur Anhörung oder Bußgeldbescheid bestehen, können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung bei der Bußgeldstelle wenden.
Bei Rückfragen ist in jedem Fall das Aktenzeichen / Kassenzeichen anzugeben (beginnend mit “6620“ oder ''6640“ unter 'Mein Zeichen').