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Das Standesamt hat jeden Dienstag ohne Terminvergabe geöffnet. Um den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, können einen Termin buchen. Hier geht's zur Terminbuchung
Wenn bei der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft noch kein gemeinsamer Familienname bestimmt wurde, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen abzugeben. Die nachträgliche Erklärung des gemeinsamen Familiennamens kann bei jeden Standesamt abgegeben werden, muss aber dem Heiratsstandesamt zur Eintragung übersandt werden.
Für die Namenserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 37,00 Euro erhoben.
(Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geändert am 15.09.2022)