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Zurzeit sind persönliche Termine in der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet möglich. Hier geht's zur Online-Terminvergabe.
Wenn bei der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft noch kein gemeinsamer Familienname bestimmt wurde, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen abzugeben. Die nachträgliche Erklärung des gemeinsamen Familiennamens kann bei jeden Standesamt abgegeben werden, muss aber dem Heiratsstandesamt zur Eintragung übersandt werden.
Für die Namenserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
(Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geändert am 28.02.2013)