ludwigsfelde
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Rathausstraße 3

Nachbarschaftsstreitigkeiten

Allgemeine Informationen:Sofern es zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn wegen Baum- oder Heckenanteilen kommt, (Äste, Zweige, Wurzeln) die die Grundstücksgrenze überragen oder Beschädigungen von Grenzbepflanzungen vorgenommen werden, handelt es sich generell zunächst um eine zivilrechtliche Angelegenheit, die zwischen den beiden streitenden Parteien zu regeln ist. Maßgeblich sind hierbei das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz und das BGB.

Im Bedarfsfall kann man sich schriftlich an die Schiedsstelle der Stadt Ludwigsfelde wenden.

Nachbarrechtsgesetz
Der Baumschutz endet jedoch nicht an der eigenen Grundstücksgrenze. Sofern eine der streitenden Parteien beabsichtigt, eine wesentliche Beeinträchtigung oder gar eine Fällung eines geschützten nachbarlichen Gehölzes durchzuführen, ist grundsätzlich die Einholung einer Genehmigung nach Baumschutzverordnung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming erforderlich.

Zuständige Dienststellen:

Landkreis Teltow-Fläming
Untere Naturschutzbehörde

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 - 60 80

Kontakt