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Der qualifizierte Mietspiegel hat sich in Ludwigsfelde seit seiner erstmaligen Aufstellung im Jahr 2008 bei Objektvergleichen als Argumentationshilfe gegenüber Mietern und Mietinteressenten bestens bewährt und wirkte streithemmend.
Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und gemäß § 558 d Abs. 1 BGB von den Interessenvertretern der Vermieter, der Mieter sowie von der Gemeinde anerkannt. Der Gesetzgeber regelt, dass er im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und nach 4 Jahren neu zu erstellen ist (§ 558 d Abs. 2 BGB).
Der qualifizierte Mietspiegel gibt Auskunft über die in Ludwigsfelde üblicherweise gezahlten Mieten (ortsübliche Vergleichsmiete) für nicht preisgebundene Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit.