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Für alle in der Stadt Ludwigsfelde gehaltenen Hunde besteht grundsätzlich eine Hundesteuerpflicht.
Ein Hund ist nach Zugang innerhalb von 2 Wochen beim Sachgebiet Finanzen anzumelden. Als Nachweis der Anmeldung gilt der zugestellte Steuerbescheid. Mit der Anmeldung des Hundes erhält der Besitzer eine Hundesteuermarke, die das Tier an seinem Halsband tragen muss, sofern es das Grundstück verlässt. Die Hundesteuermarke gilt bis zur Herausgabe einer neuen Hundesteuermarke unbegrenzt.
Die Hundesteuerpflicht beginnt in der Regel mit dem 1. Kalendermonat nach Anmeldung des Hundes und endet mit dem Ablauf des Monats in dem der Hund abgeschafft wird.
Bei der Abmeldung des Hundes ist der Nachweis zu erbringen, ob der Hund verendet / getötet / eingeschläfert / entlaufen (ggf. Bescheinigung Tierarzt) ist bzw. an wen der Hund abgegeben wurde.
Die Hundesteuer wird entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht erhoben, um die Beseitigung von Verunreinigungen durch Hunde zu finanzieren.