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Sondernutzung öffentliche Grünflächen
Für die Lagerung von Baumaterialien, das Errichten von ortsfesten oder fliegenden Bauten, das Aufstellen von Werbeträgern und das Befahren von öffentlichen Grünflächen, einschließlich des Straßenbegleitgrüns, für Aufgrabungen und sonstige zweckfremde Nutzungen von öffentlichen Grünflächen ist eine gebührenpflichtige Sondernutzungsgenehmigung gemäß der Grünflächensatzung erforderlich.