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Öffnungszeiten:
Dienstag & Donnerstag (nur mit Termin)
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie, sich im Voraus einen Termin im Standesamt zu buchen. Hier geht's zur Terminbuchung
Allgemeine Informationen:
Hin und wieder werden aktuelle Geburtsurkunden für die verschiedensten Angelegenheiten benötigt, beispielsweise für Versicherungs- oder Bankangelegenheiten. Ohne großen Aufwand kann jederzeit eine Urkunde angefordert werden.
Die Geburtsurkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Geburt beurkundet hat.
Benötigte Unterlagen:
"Personalausweis oder Reisepass"
"Eventuell urkundlicher Nachweis des rechtlichen Interesses"
Vorsprache / Zuständige Dienststelle:
Es besteht die Möglichkeit per E-Mail standesamt@ludwigsfelde.de die Eheurkunde zu beantragen (Bitte fügen Sie als Anhang eine Kopie/Scan Ihres Personalausweises als Legitimation hinzu).
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 17,00 Euro, für jede weitere 8,50 Euro.
(Gebührengesetzt für das Land Brandenburg, Tarifstelle 12)
Internationale Geburtsurkunde
(mehrsprachige Geburtsurkunde)
Allgemeine Informationen:
Für die Verwendung im Ausland (z.B. Heirat) empfiehlt sich eine internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde. Diese Urkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Geburt beurkundet hat.
In vielen Ländern wird von deutschen Staatsangehörigen für die dortige Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Die Notwendigkeit dieser Urkunde ist bei im Standesamt zu erfragen und wenn gefordert, auch zu beantragen.
Benötigte Unterlagen:
Vorsprache / Zuständige Dienststelle:
Vor Eheschließung im Ausland unbedingt im Standesamt zwecks Beratung über die Anerkennung der Eheschließung in Deutschland und Namensführung vorsprechen.
Bei schriftlicher Anforderung der Internationalen Geburtsurkunde ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Gebühren:
Für die Ausstellung einer Internationalen Geburtsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 17,00 Euro erhoben, jede weitere Urkunde kostet 8,50 Euro.
(Gebührengesetzt für das Land Brandenburg, Tarifstelle 12)