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Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Fundsachen

Der Bürgerservice hat jeden Dienstag ohne Terminvergabe geöffnet. Um den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, können einen Termin buchen. Hier geht's zur Terminbuchung

Sie sind ein ehrlicher Finder und möchten etwas abgeben oder haben Sie etwas verloren?

Allgemeine Informationen:

Uhren, Portmonees, Fahrräder, Handys, Schlüssel,... können als Fundsachen abgegeben werden.

Finderlohn:

  • 5% des Wertes des Gegenstandes
  • bei Gegenständen mit einem Wert von über 500,00 Euro zusätzliche 3% des Wertes über 500,00 Euro zu den 5%

Aufbewahrungsfrist:

6 Monate

Der Eigentümer kann innerhalb dieser Frist gegen Vorlage des Personalausweises und nach eingehender Prüfung die Fundsache abholen. Sofern die Fundsache Hinweise auf den Eigentümer enthält, wird dieser schriftlich informiert.

Meldet sich der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb dieser Frist, kann der Finder die Fundsache erhalten. Der Wunsch auf Erhalt der Fundsache sollte schon auf der Fundanzeige geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist erhält der Finder eine schriftliche Information.

Sollte er dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert.

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