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Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Familiennamen

Öffnungszeiten:

Zurzeit sind persönliche Termine in der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet möglich. Hier geht's zur Online-Terminvereinbarung.

Allgemeine Informationen:

Doppelnamen entstehen, wenn einem Familienname ein anderer Familienname vorangestellt oder angefügt wird. Der Doppelname gilt als ein Familienname.

Doppelnamen können nach deutschem Recht insbesondere in folgenden Fällen entstehen. Der Partner, dessen Geburtsname nicht zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt wird, kann durch Erklärung im Standesamt dem gemeinsamen Familiennamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Diese Erklärung ist einmalig, kann aber widerrufen werden.

In den meisten Fällen werden Erklärungen zum Doppelnamen bei der Eheschließung oder Partnerschaftsbegründung abgegeben.

Zuständig für nachträgliche "Doppel-Namenserklärungen" ist die Familienbuch-Abteilung des Standesamtes.

Gebühren:

Für die Namenserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

(Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geändert am 28.02.2013 )

Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

Allgemeine Informationen:

Wenn bei der Eheschließung / Partnerschaftsbegründung noch keinen gemeinsamer Familienname bestimmt wurde, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen abzugeben. Die nachträgliche Erklärung des gemeinsamen Familiennamens ist beim Standesamt des Hauptwohnsitzes vorzunehmen.

Gebühren:

Für die Namenserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

(Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geändert am 28.02.2013)

Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Verwitwete oder rechtskräftig Geschiedene Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Diese Erklärung ist in der Familienbuchabteilung des Standesamtes des Hauptwohnsitzes abzugeben.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Urkundlicher Nachweis über die vorherige Namensführung
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe mit Auflösungsvermerk
  • Das Familienbuch wird beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes geführt. Sollte das Familienbuch beim Standesamt Ludwigsfelde geführt werden, ist die Vorlage nicht notwendig.

Vorsprache:

Persönliche Vorsprache im Standesamt ist unbedingt erforderlich.

Gebühren:

Die Gebühr für die Wiederannahme eines früheren Namens beträgt 30,00 Euro.

(Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geündert am 28.02.2013)

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