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Auf schriftlichen Antrag können nach vorheriger Prüfung Löschungsbewilligungen, Pfandhaftentlassungs- und Rangrücktrittserklärungen zu den an Privatgrundstücken bestehenden Rechten zu Gunsten der Stadt Ludwigsfelde und im Grundbuch eingetragenen Beschränkungen und Belastungen erteilt werden.
Löschungsbewilligungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuchamt sind gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt je Erklärung 27,00 €.