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Beim Sachgebiet Liegenschaften können Anträge auf Bestellung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten an kommunalen Grundstücken (Dienstbarkeiten) gestellt werden.
Die Bestellung der Dienstbarkeit ist gebührenpflichtig. Außerdem ist in der Regel eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Höhe ist abhängig vom Grundstückswert.