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Eingriffe in Gebiete, die aufgrund des Vorkommens geschätzter Pflanzen, Tiere oder wegen ihrer landschaftlichen oder ökologischen Eigentümlichkeiten als Biotop besonders geschützt sind, sind nach § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) verboten und bedürfen einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Hinweise auf unerlaubte Eingriffe nimmt ebenfalls die Untere Naturschutzbehörde entgegen.
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 - 60 80