- Rathaus & Bürgerservice
- Medien, Kultur & Neuigkeiten
- Stadt, Umland & Tourismus
- Leben & Wohnen in Lu
- Wirtschaft & Gewerbe
Zurzeit sind persönliche Termine in der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet möglich. Hier geht's zur Online-Terminbuchung.
Der Tod eines in Ludwigsfelde und den dazugehörigen Ortsteilen verstorbenen Mitbürgers wird vom Standesamt Ludwigsfelde beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
Bei fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kömmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß in Empfang nehmen.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern der Bestatter die Formalitäten übernimmt.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, z.B. Krankenkasse, Rente o.a..
Gebühren entstehen nur, wenn weitere Sterbeurkunden für private Zwecke benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere Urkunde 5,00 Euro.
(Gebührenordnung für das Land Brandenburg, Tarifstelle 12)