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Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Bäume

Seit 2004 hat die Stadt Ludwigsfelde keine eigene Baumschutzsatzung. Für den Schutz der Bäume gilt im gesamten Stadtgebiet, einschließlich der Ortsteile, die Baumschutzverordnung des Landkreises Teltow - Fläming vom 10.12.2013, veröffentlicht im Amtsblatt 39/2013 für den Landkreis Teltow-Fläming
Demnach können Bäume außerhalb des Waldes dem Schutz der Baumschutzverordnung des Landkreises Teltow - Fläming unterliegen. Sie gilt für alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden.

Die Baumschutzverordnung gilt i.d.R. nicht,

  • wenn die Bäume auf Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung mit bis zu 2 Wohneinheiten oder Wochenendhäusern stehen und es sich nicht um Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Rotbuchen oder Roß-Kastanien handelt, die einen Stammumfang von mehr als 190 cm (gemessen in 1,30 m Höhe ) aufweisen,
  • es sich um Obstbäume, Pappeln, Baumweiden sowie abgestorbene Bäume im besiedelten Bereich handelt oder
  • es sich um Bäume handelt , die in Gartenbaubetrieben stehen und gewerblichen Zwecken dienen.

Zu beachten ist allerdings, dass o.g. Bäume innerhalb von Bebauungsplänen zum Erhalt festgesetzt sein können und dann wiederum geschützt sind.
Die unter der Ausnahme aufgeführten Bäume können in der Zeit vom 01.10. bis zum 28./29.02 ohne Genehmigung der UNB gefällt werden.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind zu richten an:

Landkreis Teltow-Fläming
Untere Naturschutzbehörde
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 - 608 2505

Dort erhält man auch Auskünfte bzgl. des Schutzstatus der Bäume.

Bäume an Straßen oder auf Grünflächen werden regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit überprüft.

Zuständig im Bereich der Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortslagen ist:

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Süd, Straßenmeisterei Waldstadt, Außenstelle Ludwigsfelde
Genshagener Straße 29/31
14974 Ludwigsfelde

03378 - 51 27 43

Zuständig für Kreisstraßen: 

Amt für Bau-, Liegenschaftsverwaltung und Straßenwesen, Straßenwesen
Landkreis Teltow-Fläming
Raum - A7-2-01
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 - 6 08 45 51

Sofern es zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn wegen Baum- oder Heckenanteilen kommt, (Äste, Zweige, Wurzeln) die die Grundstücksgrenze überragen oder Beschädigungen von Grenzbepflanzungen vorgenommen werden, handelt es sich generell zunächst um eine zivilrechtliche Angelegenheit, die zwischen den beiden streitenden Parteien zu regeln ist. Maßgeblich sind hierbei das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz und das BGB.

Im Bedarfsfall kann man sich schriftlich an die Schiedsstelle der Stadt Ludwigsfelde wenden.

Kontakt

Landkreis Teltow-Fläming
Untere Naturschutzbehörde
Frau Batsch

Tel.: 03371/6082505
E-Mail: kristin.batsch@teltow-flaeming.de