ludwigsfelde
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09:00 – 12:00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Anmeldung zu Eheschließung (früher Aufgebot)

Öffnungszeiten:

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie, sich im Voraus einen Termin im Standesamt zu buchen. Hier geht's zur Terminbuchung

Allgemeine Informationen:

Für die Eheschließung bietet das Standesamt Ludwigsfelde ganz klassisch das Trauzimmer im Rathaus und im Klubhaus der Stadt Ludwigsfelde an. Die Eheschließungen können in der Zeit von Montag bis Samstag stattfinden.

Eine Anmeldung der Eheschließung kann auch schriftlich beantragt werden.

» Formular: Anmeldung Eheschließung

Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung:

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Eine Reservierung des Wunschtermins ist ein vorab möglich.

Benötigte Unterlagen bei Vorliegen folgender Voraus­setzungen:

  • Ludwigsfelde ist Hauptwohnsitz
  • Volljährigkeit liegt vor
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • keine früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei der Anmeldung der Eheschließung und bei der Eheschließung)
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
  • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages, ausgestellt vom Geburtsstandesamt
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
    Wenn einer der Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen
  • bei gemeinsamen Kind/Kindern muss eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder, in der beide Elternteile eingetragen sind, vorgelegt werden. Die Geburtsurkunde ist beim Geburtsstandesamt des Kindes/der Kinder erhältlich.

Benötigte Unterlagen, sollten die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen:

Wenn bereits Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften vorliegen, werden zusätzlich zu den
oben aufgeführten Unterlagen eine aktuelle Eheurkunde oder die beglaubigte Ablichtung des Familienbuches mit Auflösungsvermerk bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk benötigt.

Die Eheurkunde bzw. Ablichtung des Familienbuches sind beim jeweiligen Heiratsstandesamt erhältlich.

Der Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch mit Auflösungsvermerk ist bei der Behörde oder bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde, erhältlich.

Hat die frühere Eheschließung vor dem 01.01.1958 - oder in den neuen Bundesländern vor dem 03.10.1990 stattgefunden, ist beim Standesamt der damaligen Eheschließung eine aktuelle Eheurkunde mit Angabe der Auflösung der Ehe einzuholen. Die Gebühr für die Ausstellung der Urkunde richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Sind mehrere Ehen vorangegangen, so müssen diese und die Art ihrer Auflösung angegeben werden. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Angaben sicher erkennen lassen, also z. B. Familienstammbücher, Eheurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

Wohnt keiner von Ihnen in Ludwigsfelde oder in den dazugehörigen Ortsteilen , ist das Standesamt Ludwigsfelde für die Anmeldung der Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber in Ludwigsfelde möglich. Die Anmeldung muss beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine persönliche Beratung im Standesamt unbedingt erforderlich.

 

Vorsprache:

Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Die Termine für Ihre Eheschließung können Sie auch telefonisch vorab reservieren lassen.

Gebühren:

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Anmeldung der Eheschließung wird wie bisher eine Gebühr erhoben. Sie beträgt 51,00 € bei Beachtung deutschen Rechts. Zusätzlich werden 30,00 Euro bei Beachtung ausländischen Rechts erhoben.

Neu

ist die Erhebung von Gebühren für die Vornahme der Eheschließung. Hiernach beträgt diese in den Amtsräumen während der allgemeinen Öffnungszeiten 45,00 €, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 100,00 €, außerhalb der Amtsräume während der allgemeinen Öffnungszeiten 120,00 €, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten außerhalb des Amtsraumes 150,00 €.

Zu diesen Gebühren können noch Kosten für ein Stammbuch der Familie und für Urkunden hinzukommen, so dass diese Beträge individuell verschieden sein können.

(Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geändert am 15.09.2022)

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