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Prüfung, Berechnung und Bescheidung von Erschließung- und Straßenbaubeiträgen sowie dem Kostenersatz für die Herstellung von Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten bei Bauvorhaben an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Die Straße vor Ihrem Grundstück wird/wurde ausgebaut. Sie wissen nicht, ob für Ihr Grundstück Anliegerbeiträge anfallen oder anfallen werden? Informieren Sie sich bei nebenstehend genannten Ansprechpartner.