Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigsfelde wurde im Jahr 2001 aufgestellt und hat seither 15 Änderungsverfahren vollständig durchlaufen. Die umfangreichste Planänderung des Flächennutzungsplans fand in Folge der Eingemeindung der vormals selbstständigen Gemeinden Ahrensdorf (2001) und Groß Schulzendorf (2003) im Jahr 2006 statt. Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurde erstmals für das gesamte heutige Stadtgebiet eine rechtsverbindliche Planungsgrundlage geschaffen, welche bis heute gilt. Zwischenzeitlich haben sich aber die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewandelt, sodass die Entwicklung der Stadt Ludwigsfelde aktuell vor neue Herausforderungen gestellt wird.
Um den Herausforderungen der Ludwigsfelder Siedlungsentwicklung in angemessener Art und Weise begegnen und die sich daraus ergebenden Chancen nutzen zu können, ist eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erforderlich. Eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans birgt auch die Möglichkeit, die bisherigen Planänderungen des Flächennutzungsplans in einem vollständigen Planwerk zu integrieren, um somit auch die Lesbarkeit des Plans zu verbessern.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ludwigsfelde hat am 03.05.2021 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan nach den Vorgaben des § 5 Abs. 1 BauGB sowie den dazugehörigen Landschaftsplan der Stadt Ludwigsfelde neu aufzustellen.
Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Die dabei getroffenen Aussagen beziehen sich auf die bebauten und unbebauten Flächen, aber ebenso auf die weiterhin von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen. Der Flächennutzungsplan dient in seiner flächenhaften Ausweisung der Vorbereitung einer künftigen baulichen und sonstigen Nutzung in der Stadt Ludwigsfelde.
Der Stadt Ludwigsfelde steht damit ein planerisches Instrument zur Verfügung, mit dem sie ihre räumlichen Leitvorstellungen der Öffentlichkeit zugänglich macht und gleichzeitig Prioritäten hinsichtlich der künftigen sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklung setzt. Der besondere Charakter und das städtische Leitbild der Stadt Ludwigsfelde werden im Flächennutzungsplan konkret herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage werden im Flächennutzungsplan die zukünftigen städtebaulichen Entwicklungsoptionen für die Stadt Ludwigsfelde für die nächsten 10 bis 15 Jahre definiert.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit statt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Sie haben die Möglichkeit, sich frühzeitig am Verfahren zu beteiligen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich über die Inhalte der beabsichtigten Flächennutzungsplanung der Stadt Ludwigsfelde zu informieren, diese zu diskutieren und sich dazu verfahrenswirksam zu äußern.
Ort der Veranstaltung:
Sitzungssaal im Rathaus der Stadt Ludwigsfelde
(1. Obergeschoss), Rathausstraße 3 in 14974 Ludwigsfelde
Termin: Dienstag, der 22.09.2026
Zeit: ab 18:30 Uhr