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Finanzielle Unterstützung für Engagement vor Ort

Donnerstag, 27.08.2026

Förderung für gemeinnützige Projekte im Landkreis beantragen

Der Landkreis Teltow-Fläming fördert auch künftig öffentliche, gemeinnützige Maßnahmen und Projekte, die im Kreisgebiet umgesetzt werden oder den Einwohnerinnen und Einwohnern direkt zugutekommen. Die hierfür bereitgestellten Fördermittel stammen aus der Gewinnausschüttung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, die der Landkreis über seine Mitgliedschaft im entsprechenden Zweckverband erhält.

Symbolfoto

Antragsberechtigte und Förderbereiche

Antragsberechtigt sind anerkannte gemeinnützige Körperschaften, insbesondere eingetragene Vereine (e. V.) sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH).

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen:

  • Bildung, Soziales und Jugend
  • Kunst und Kultur (auch für denkmalgeschützte Objekte, beispielsweise Kirchen)
  • Sport

Antragsfristen

Für die Antragstellung gelten folgende Fristen:

  • Bis zum 15. März für Projekte, die im zweiten Halbjahr des laufenden Kalenderjahres umgesetzt werden.
  • Bis zum 15. September für Projekte, die im ersten Halbjahr des darauffolgenden Jahres beginnen.

Die Anträge sind schriftlich an das Büro der Landrätin zu richten.

Richtlinie und Antragsunterlagen

Alle Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen, den förderfähigen Maßnahmen sowie den einzureichenden Unterlagen sind der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke, dem Antragsformular sowie der Mittelanforderung zu entnehmen.

Diese finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter:

https://www.teltow-flaeming.de/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen/details/foerderung-gemeinnuetziger-massnahmen-und-projekte-im-landkreis-teltow-flaeming