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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ludwigsfelde hat am 05.05.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 57 „An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit seiner Begründung zur Veröffentlichung und Auslage bestimmt.
Foto: Stadt Ludwigsfelde /Archiv
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen, ist die Absicht der Stadt Ludwigsfelde die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 45 „An der Eichspitze Süd“ festgesetzte Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Krematorium“ zu ändern. Ursprünglich war dort die Ansiedlung eines sogenannten Pietoriums (Krematorium mit angrenzender Trauerhalle“) vorgesehen. Aufgrund veränderter städtebaulicher Zielsetzungen und der nicht in Anspruch genommenen Realisierung der bisher vorgesehenen Nutzung erfolgt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, da eine Beibehaltung dieser Sondergebietsfläche die städtebauliche Entwicklung und Flexibilität der Fläche in ihrer gegenwärtigen Ausprägung erheblich einschränkt.
Das Maß der baulichen Nutzung, welches im bisherigen Bebauungsplan mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 (0,6 mitsamt sonstiger allgemein zulässiger Nebenanlagen gem. BauNVO) sowie einer zulässigen Bauhöhe von 69 m über NHN (ca. 25 m über Geländeoberkante) festgelegt ist, soll – auf die GRZ beschränkt – entsprechend angepasst werden. Die überbaubare Grundstücksfläche im künftigen Gewerbegebiet soll – in Anlehnung an die umliegenden Gewerbegebiete – eine GRZ von 0,8 erhalten.
Der neue Bebauungsplan soll nunmehr innerhalb seines Geltungsbereichs die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 „An der Eichspitze Süd“ ersetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geänderte Nutzung des Areals schaffen.
Im Rahmen einer weiter fortschreitenden Digitalisierung der Bauleitplanung ist der Entwurf der des Bebauungsplans – bestehend aus Planzeichnung und Begründung – in der Fassung vom März 2026 ist in der Zeit vom 13. Mai 2026 bis einschließlich 15. Juni 2026 auf dem Geoportal der Stadt Ludwigsfelde (https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php), im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter (https://www.uvp-verbund.de/bb) sowie auf dem Planungsportal DIPLAN (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bebauungsplan-57-stadt-ludwigsfelde) veröffentlicht.
Zu den Inhalten des Entwurfs können von jedermann Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mailadresse: bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden
Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 227 zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Stadt Ludwigsfelde ist:
Stadt Ludwigsfelde
Fachbereich III Bauen und Infrastruktur
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Weiterhin liegt der Entwurf des Bebauungsplans Bauleitpläne im Zeitraum vom 13. Mai 2026 bis einschließlich 15. Juni 2026 im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde während der o. g. Dienststunden aus. Die Planunterlagen können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 227 auch außerhalb der o. a. Zeiten eingesehen werden.