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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelte am 28. Januar 2026 über die Rechtmäßigkeit der Gebührensatzung des Rettungsdienstes 2020 des Landkreises Teltow-Fläming. Gegenstand der Normenkontrollklage der insgesamt elf Kranken- bzw. Ersatzkassen war insbesondere die Frage, ob auch sogenannte Fehlfahrten und Fehleinsätze in die Kostenabrechnung einbezogen werden dürfen. Als Fehlfahrten gelten Rettungsdiensteinsätze, bei denen eine medizinische Versorgung vor Ort erfolgt, ein Transport ins Krankenhaus bzw. zur Rettungsstelle jedoch nicht notwendig ist. Gleiches gilt für Einsätze, bei denen kein Patient angetroffen wird.
Im Ergebnis erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Rettungsdienstleistungen für unwirksam.
„Es gibt keine gebührenrechtliche Rechtfertigung dafür, in Gebühren Bestandteile für Leistungen zu berücksichtigen, die der Gebührenschuldner weder bestellt noch in Anspruch genommen hat. Eine dem widersprechende Regelung steht nicht im Einklang mit dem gesetzlich verankerten allgemeinen Grundsatz der Leistungs- und Kostenproportionalität. Dieser Fehler erweist sich auch nicht als unbeachtlich, weil er die insoweit anerkannte Fehlertoleranzgrenze überschreitet. Dass der Antragsgegner damit dem Anliegen der Kostendeckung Rechnung tragen wollte, steht dem nicht entgegen.“ (Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026)
Aktuelle Auswirkungen der Entscheidung
Dazu erklärt die Landrätin Kornelia Wehlan: „Der bodengebundene Rettungsdienst steht den Bürgerinnen und Bürgern in Teltow-Fläming auch weiterhin zuverlässig und uneingeschränkt zur Verfügung. Die Versorgungssicherheit ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet.“
Das Gericht hat entschieden, dass die Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming aus dem Jahr 2020 unwirksam ist. Die Landrätin weiter: „Der Landkreis Teltow-Fläming wird nun prüfen, ob ein Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht gestellt wird. Die Urteilsbegründung liegt gegenwärtig noch nicht vor. Parallel dazu sind die satzungsrechtlichen Konsequenzen sorgfältig zu bewerten.“
„Dabei geht es nicht um kurzfristige Einzelmaßnahmen, sondern um eine rechtssichere und tragfähige Gesamtstruktur der Rettungsdienstfinanzierung im Flächenland Brandenburg“, so der Werkleiter des Rettungsdienstes, Herr Bouchon.
Dringender Gesprächsbedarf besteht für den Landkreis mit dem Land Brandenburg zum Kostendeckungsprinzip sowie zu der Frage, welche Möglichkeiten bestehen, um kurzfristig praktikable Lösungen zu entwickeln. Landrätin Kornelia Wehlan betont: „Der Handlungsdruck ist enorm. Letztendlich muss für die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes Rechtssicherheit hergestellt werden, denn die Sicherstellung der Notfallversorgung ist eine gesamtstaatliche Kernaufgabe und darf nicht an Finanzierungsfragen scheitern. Gerade für Krisenzeiten ist eine gut funktionierende Rettungsdienstversorgung ein hohes Gut.“
Text: Landkreis Teltow-Fläming