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Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche

Donnerstag, 09.10.2025

Antragstellung zur Entschädigung für erhöhten Mobilitätsaufwand auch 2025 möglich

Den Mobilitätszuschuss des Landkreises Teltow-Fläming können ehrenamtlich tätige Personen auch 2025 betragen. Er umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 Menschen von der Pauschale profitieren. Seit Juni 2021 ist es ehrenamtlich aktiven Personen möglich, den Mobilitätzuschuss des Landkreises Teltow-Fläming zu beantragen.

Foto: Pixabay

Bedingungen zum Erhalt der Pauschale

  • Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert.
  • Im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche).
  • Die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das im Antrag angegebene ehrenamtliche Engagement.

Informationen zur Antragstellung

Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses. Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Antragsformular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses findet man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming www.teltow-flaeming.de in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“.

Um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte das aktualisierte Antragsformular. Dort wird auch die Steuer-ID erfragt, weil der Landkreis verpflichtet ist, Aufwandsentschädigungen oder pauschale Vergütungen im Rahmen eines Ehrenamtes gemäß den geltenden steuerrechtlichen Vorgaben an das zuständige Finanzamt zu melden. Dies betrifft auch die Zahlung des Mobilitätszuschusses.

Notwendige Angaben

Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative Stiftung usw.) einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Stadt, Gemeinde) bestätigt werden. Inhaber und Inhaberinnen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Ehrenamtskarte oder der Ehrenamts App einzureichen.

Weitere Hinweise

Mit weiteren Fragen rund um das Thema Ehrenamt kann man sich an das Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming wenden. Dort hilft man auch denjenigen gern, die den Antrag nicht über das Internet herunterladen können.

Kontakt

Landkreis Teltow-Fläming

Frau Kaya
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel.: 03371 608-1088
Fax.: 03371 608-9000
E-Mail: ehrenamt@)teltow-flaeming.de