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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstag, 22.07.2025

Erneute Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB

Ziel der Planung

Die Wohnungsbaugesellschaft Ludwigsfelde mbh „Märkische Heimat“ plant im Bereich der Märkischen Straße 8/10 bauliche Veränderungen an den bestehenden Gebäuden. Dazu zählen insbesondere:

  • die Erweiterung des Wohnraums durch die Aufstockung um ein Geschoss,
  • die Instandsetzung der Treppenhäuser,
  • der Einbau von Aufzügen inkl. gemeinsamem Eingangsvorbau,
  • die Erneuerung der Loggien,
  • die energetische Sanierung sowie
  • die Herstellung der Flächen für die Feuerwehr im Freiraum.

Verbunden mit dem Einbau von neuen Aufzügen, die die Geländeebene anfahren, soll über ein neues Eingangsbauwerk eine bauliche und nutzungstechnische Verbindung zwischen den beiden Objekten sowie die Barrierefreiheit hergestellt werden. Darüber hinaus werden mit der energetischen Sanierung Einsparpotentiale beim Energieverbrauch angestrebt.

Geltungsbereich der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ hat eine Größe von etwa 4.250 m². Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Verlängerung der Nordwand der Märkischen Straße 10, im Osten durch den östlichen Rand der dortigen Rasengittersteine, im Süden durch die südliche Grenze der Märkischen Straße (Flurstück 512) und im Westen durch die westliche Grenze der Märkischen Straße (Flurstück 512).

Der Geltungsbereich bildet die südwestliche Ecke eines flächigen Plattenbaubestandes am nördlichen Siedlungsrand Ludwigsfeldes. Die Gebäude werden durch verbindende befestigte Wege sowie mehrere platzartige Aufweitungen unterschiedlicher Größe ergänzt. Der Geltungsbereich umfasst jeweils Teile der Flurstücke 479, 512 sowie 522 der Flur 3 in der Gemarkung Ludwigsfelde und ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Abbildung 1: Plangebiet (ohne Maßstab)

Erneute Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ludwigsfelde hat am 19.12.2023 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.01.2024 im Amtsblatt Nr. 3 der Stadt Ludwigsfelde ortsüblich bekannt gemacht.

Im beschleunigten Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus ist § 4c BauGB (Überwachung wesentlicher Umweltauswirkungen) nicht anzuwenden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde lag im Zeitraum vom 19.02.2025 bis einschließlich den 21.03.2025 öffentlich aus. Mit Schreiben vom 18.02.2025 wurden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf gebeten. Im Ergebnis der Auswertung der zum Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen musste der Planentwurf geändert werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB muss der geänderte Planentwurf erneut öffentlich ausgelegt und fachbehördliche Stellungnahmen eingeholt werden.

Folgende wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden am Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde vorgenommen:

  • Textliche Festsetzung
    • Änderung Festsetzung Nr. 1.3: Baugrenzen dürfen für Treppen anstelle von 1,5 m nun um bis zu 3,0 m überschritten werden
    • Klarstellung Festsetzung Nr. 2.1: Anfallendes Niederschlagswasser soll im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes versickern, und nicht allgemeinformuliert im Plangebiet
    • Klarstellung Festsetzung Nr. 2.4: Auf den Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern sollen Pflanzen gepflanzt werden und nicht allgemeinformuliert auf den festgesetzten Flächen
    • Zusätzliche Festsetzung Nr. 2.5: Fassadenbegrünung an geschlossenen Außenwänden gemäß ergänzter Pflanzliste IV für Kletterpflanzen
  • Pflanzliste
    • Ergänzung der Pflanzliste um Klettergehölze (Pflanzliste IV)
  • Begründung
    • Ergänzung Kapitel 1.2: Nähere Erläuterung des Planerfordernisses
    • Ergänzung Kapitel 1.3: Ergänzung weiterer Verfahrensschritte
    • Ergänzung Kapitel 2: Erweiterte Begründung für die textliche Festsetzung Nr. 1.3 (Überschreitung der Baugrenze für Treppenanlagen); Ergänzung der Begründung für die zusätzliche Festsetzung Nr. 2.5 (Fassadenbegrünung)
    • Ergänzung Kapitel 3.2.2: Ergänzende Beurteilung bzgl. Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes Ludwigsfelde
    • Ergänzung Kapitel 3.3.1: Berücksichtigung der nahegelegenen Schulsportanlage hinsichtlich der Einhaltung des Immissionsschutzes
    • Ergänzung Kapitel 3.5.1: Erläuterung, warum eine Dachbegrünung aus technischen Gründen nicht realisiert werden kann
    • Ergänzung Kapitel 4.1: Ergänzender Hinweis des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum zum Umgang mit bislang unentdeckten Bodendenkmälern

Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Änderungen, wie zum Beispiel farbliche Anpassungen in der Planzeichenerläuterung.

Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ – bestehend aus Planzeichnung und Begründung – in der Fassung vom 15.07.2025 ist in der Zeit

vom 22. Juli 2025 bis einschließlich 08. August 2025

auf dem Geoportal der Stadt Ludwigsfelde unter: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb veröffentlicht.

Zu den Inhalten des Entwurfs können von jedermann Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mailadresse: bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden

Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 227 zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Stadt Ludwigsfelde ist:

Stadt Ludwigsfelde
Fachbereich III Bauen und Infrastruktur
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

Zusätzlich liegt der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde im Zeitraum vom 22. Juli 2025 bis einschließlich 08. August 2025 im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde während der o. g. Dienststunden aus. Die Planunterlagen können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 227 auch außerhalb der o. a. Zeiten eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Inhalten des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ in der Fassung vom 15.07.2025 abzugeben sind. Die jeweiligen wesentlichen Änderungen und Ergänzungen sind in der Planzeichnung sowie in der Begründung farblich gekennzeichnet.

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.