ludwigsfelde
14°
Leichter Nieselregen
64% Luftfeuchtigkeit
Wind: 11m/s W
MAX C 15 • MIN C 13
9°
MO
3°
DI
4°
MI
2°
DO
4°
FR
Wetter von OpenWeatherMap
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Öffentliche Bekanntmachung

Donnerstag, 20.02.2025

Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Ziel der Planung

Die Wohnungsbaugesellschaft Ludwigsfelde mbh „Märkische Heimat“ plant im Bereich der Märkischen Straße 8/10 bauliche Veränderungen an den bestehenden Gebäuden. Dazu zählen insbesondere:

  • die Erweiterung des Wohnraums durch die Aufstockung um ein Geschoss,
  • die Instandsetzung der Treppenhäuser,
  • der Einbau von Aufzügen inkl. gemeinsamem Eingangsvorbau,
  • die Erneuerung der Loggien,
  • die energetische Sanierung sowie
  • die Herstellung der Flächen für die Feuerwehr im Freiraum.

Verbunden mit dem Einbau von neuen Aufzügen, die die Geländeebene anfahren, soll über ein neues Eingangsbauwerk eine bauliche und nutzungstechnische Verbindung zwischen den beiden Objekten sowie die Barrierefreiheit hergestellt werden. Darüber hinaus werden mit der energetischen Sanierung Einsparpotentiale beim Energieverbrauch angestrebt.

Geltungsbereich der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ hat eine Größe von etwa 4.250 m². Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Verlängerung der Nordwand der Märkischen Straße 10, im Osten durch den östlichen Rand der dortigen Rasengittersteine, im Süden durch die südliche Grenze der Märkischen Straße (Flurstück 512) und im Westen durch die westliche Grenze der Märkischen Straße (Flurstück 512).

Der Geltungsbereich bildet die südwestliche Ecke eines flächigen Plattenbaubestandes am nördlichen Siedlungsrand Ludwigsfeldes. Die Gebäude werden durch verbindende befestigte Wege sowie mehrere platzartige Aufweitungen unterschiedlicher Größe ergänzt.

Der Geltungsbereich umfasst jeweils Teile der Flurstücke 479, 512 sowie 522 der Flur 3 in der Gemarkung Ludwigsfelde. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt.

 Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ludwigsfelde hat am 19.12.2023 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.01.2024 im Amtsblatt Nr. 3 der Stadt Ludwigsfelde ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde dient vorrangig der zusätzlichen Bereitstellung von weiteren Wohneinheiten. Da die in § 13a Abs. 1 und 2 BauGB genannten Voraussetzungen (u. a. weniger als 20.000 m² festgesetzte überbaubare Grundfläche, keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten gemäß Bundesnaturschutzgesetz) gegeben sind, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus ist § 4c BauGB (Überwachung wesentlicher Umweltauswirkungen) nicht anzuwenden.

Von diesen Möglichkeiten soll bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde Gebrauch gemacht werden, da angesichts der geringen Größe und Erheblichkeit des Planungsvorhabens entgegenstehende Gründe nicht erkennbar sind.

Veröffentlichung und Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ – bestehend aus Planzeichnung und Begründung – in der Fassung vom 09.12.2024 ist in der Zeit vom 19. Februar 2025 bis einschließlich 21. März 2025 auf dem Geoportal der Stadt Ludwigsfelde unter: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb veröffentlicht.

Zu den Inhalten des Entwurfs können von jedermann Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mailadresse: bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden

Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 175 zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Stadt Ludwigsfelde ist:

Stadt Ludwigsfelde
Fachbereich III Bauen und Infrastruktur
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

Weiterhin liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Energetische Sanierung, Modernisierung und Aufstockung der Gebäude Märkische Straße 8/10“ der Stadt Ludwigsfelde im Zeitraum vom 19. Februar 2025 bis einschließlich 21. März 2025 im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde während der o. g. Dienststunden aus. Die Planunterlagen können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 175 auch außerhalb der o. a. Zeiten eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.